Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenwerder
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
MKA 174- Winterbau an der Stützwand Birkenwerder
Der AN ist mit der Errichtung der Stützwand in Birkenwerder beauftragt. Aufgrund der kühlen Winterperiode sind zusätzliche Baustelleneinrichtungselemente während des Winterbaus notwendig. Um die Termine sicherzustellen, muss die Baustelleneinrichtung so bemessen sein, dass Arbeiten bis zu einer Außentemperatur von +5 bis -10°C ausgeführt werden können. Um die Bauteile und Baustoffe vor der Winterperiode zu schützen, ist das Herstellen beheizter provisorischer Einrichtungen erforderlich (Einsatz von Thermofolien und Heizgeräten). Sämtliche v.g. Mehraufwendungen sind im Vertrag nicht enthalten und somit als zusätzliche Leistungen zu betrachten.Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.