Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52863
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Komplex ESTW S1 Nord
Bauvorbereitende Maßnahmen - Baufeldfreimachung, Kabeltiefbau- und Kabelumverlegearbeiten, Rammrohrgründungen, Oberbauerneuerung mit Weichenheizanlagen und Stromschienenanpassung, Errichtung Stützwand in Birkenwerder, Meldeanlagen, Neubau Dienstwegbeleuchtung
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Immissionsschutzmessungen u. Berechnungen für LV1 Oberbau
Zur Erstellung der Außenanlagen am zukünftigen Modulgebäude in Oranienburg ist eine Winkelstützwand vorgesehen. Die Winkelstützwand ist im Bereich des Böschungsfußes zur parallel verlaufenden Ladestraße zu errichten. Die Baugrube für die Winkelstützwand sowie der lastfrei zu haltende Sicherheitsraum schränken die Ladestraße so weit ein, dass eine verbleibende Durchfahrtsbreite von <2,00m verbleiben wird. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchfahrtsbreite für den Anliegerverkehr und die Baustelle ESTW BORB (ca. 3,50m) wird eine temporäre Verbreiterung der Ladestraße erforderlich. Hierzu sind im Bereich der Garagen mehrere Absperrpfosten zu entfernen, Schutz der vorhandenen Flächen z.B. durch Asphalt und auf einer Länge von ca. 60m eine Verbreiterung der Ladestraße aus Receyclingtragschicht (d >= 30cm, B>= 1,50m) auf einer Trennschicht aus Vlies einschließlich vorher erforderlicher Erdarbeiten herzustellen. Nach Abschluß der Baumaßnahme ist der Urzustand wieder herzustellen. Der AN mit den Tiefbauleistungen zur Errichtung des Modulgebäudes bauftragt.