Fahrgestelle zur späteren Montage von Müllsammelaufbauten und Lifter / Lieferauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 1313/1145
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgestelle zur späteren Montage von Müllsammelaufbauten und Lifter / Lieferauftrag
Fahrgestelle 26 to. Gesamtgewicht, Niederflurausführung für die Montage von Müllsammelaufbau und Lifter.
Unterer Zwerchweg 120, 65205 Wiesbaden
Fahrgestell mit 26 to. zul. Gesamtgewicht, Dieselmotor mit ca. 260 kW, Niederflurfahrgestell, Fahrerhaus mit Platz für Fahrer und 3 Beifahrer, geeignet für die spätere Montage eines Abfallsammel-Aufbaus mit mindestens 20 cbm Behältervolumen und Lifter und weiterer Ausstattung und Bedingungen gemäß den Unterlagen zum Download.
Mehrausstattung und Garantieverlängerung gemäß den Unterlagen zum Download.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestelle in Niederflurausführung zur Montage für Müllsammelaufbauten
Nationale Identifikationsnummer: DE113881460
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 134 GWB)