Bereitstellung eines Deponiekontingents für Abfälle zur Beseitigung bis DK II 01.01.2024-31.12.2028
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rmaof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Deponiekontingents für Abfälle zur Beseitigung bis DK II 01.01.2024-31.12.2028
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH beabsichtigt, sich ein Deponiekontingent für deponiefähige Abfälle zur Beseitigung von bis zu 40.000 Tonnen pro Jahr (Deponieklasse bis DK II) für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu beschaffen.
RMA-Gebiet (Städte Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Maintal sowie der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und der Kreis Offenbach) sowie 20 km Umkreis davon
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH beabsichtigt, sich ein Deponiekontingent für deponiefähige Abfälle zur Beseitigung von bis zu 40.000 Tonnen pro Jahr (Deponieklasse bis DK II) für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu beschaffen.
Gesellschafter der RMA Rhein-Main Abfall GmbH sind die Städte Frankfurt a. M., Offenbach a. M., der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und der Kreis Offenbach sowie die Stadt Maintal. Sie sind entsorgungspflichtig.
Die Rhein-Main Abfall GmbH ist eine Dachorganisation, die als "beauftragte Dritte" im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt. Für Abfälle zur Beseitigung besitzt sie einen Generalentsorgungsauftrag. Im Rahmen dieses Generalentsorgungsauftrages werden der RMA Rhein-Main Abfall GmbH auch deponiefähige Abfälle zur Beseitigung angedient. Das Deponiekontingent dient der Erfüllung dieses Entsorgungsauftrages. Um die Abfallanlieferungen durch die Kunden der RMA Rhein-Main Abfall GmbH in einem zumutbaren Bereich zu realisieren, hat die Deponierung der Abfälle in einem Umrkreis von 20 Kilometern ab der Außengrenze des RMA-Gebietes (Frankfurt a. M., Offenbach a. M., Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Offenbach, Stadt Maintal) zu erfolgen. Der Auftraggeber lässt außerhalb dieses Umkreises liegende Deponierungen ausschließlich dann zu, wenn sichergestellt ist, dass die Kunden der RMA Rhein-Main Abfall GmbH die Abfälle dennoch nur innerhalb des vorgenannten Umkreises ohne wirtschaftlichen oder sonstigen Nachteil an eine feststehende und mit dem Angebot zu benennende Umschlagstelle anliefern können.
Etwaige in den späteren Vergabeunterlagen genannte Mengen stellen allein auf Schätzungen und Prognosen ab. Sie stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Vorlage einer Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(6 ) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(7) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Deponierung deponiefähiger Abfälle zur Beseitigung (Deponieklasse bis DK II)) unter Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, der Deponie sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal gegliedert nach Berufsgruppen.
(3) Nachweis der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems durch Vorlage eines EMAS-Zertifikates oder eines gleichwertigen Zertifikates.
(4) Nachweis einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Auftragsfall einzuholen (soweit notwendig).
(5) Nachweis einer für die Leistungserbringung geeigneten und entsprechend genehmigten Deponie (inkl. Annahmebedingungen und Inputkatalog nach AVV) für die Deponierung deponiefähiger Abfälle (Deponieklasse bis DK II) mitsamt ausreichender Deponiekapazitäten sowie - soweit notwendig - Nachweis der gesicherten Verfügbarkeit eines entsprechend genehmigungsfähigen (Genehmigung muss bis 01.12.2023 vorliegen) und ausreichend dimensionierten Umschlagplatzes.
(6) Geeignete Genehmigungen von Entsorgungsanlagen einschließlich Inputkatalog nach AVV.
Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmer, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrens mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindeslohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli .2021, GVBl. Seite 338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).