Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Dachdeckungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2022-0138
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Dachdeckungsarbeiten
Dachdeckungsarbeiten
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage der Dachtragschale und -deckung des Hallendachs für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen: Tragschale und Dachdeckung auf Pultdach mit ca. 3° Dachneigung, Einbau auf befestigter Unterkonstruktion aus BSH-Bindern - Ca. 1.500 m2 Stahltrapezprofil mit Akustikeinlage als Tragschale - Ca. 1.500 m2 Metall-Dachdeckung mit Alu-Profiltafeln und Mineralfaser-Dämmung - Ca. 4 St. Lichtkuppeln - Ca. 140 m Seil-Sicherungssystem - Ca. 50 m Dachrinnen und Fallrohre - 10 Jahre Inspektion und Wartung
1. Ausführungstermine:
Werkplanung: 21.11.2022-10.02.2023
Montagezeitraum: 13.02.2023-10.03.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Dachdeckungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löchgau
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74369
Land: Deutschland
Schutz- und Sicherungsarbeiten, Schweißerarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland