Linienbündel "3: Ringgau" (Los 1), "201: Gelstertal - Lossetal" (Los 2), "205: Eschwege / Wanfried" (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 4595
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "3: Ringgau" (Los 1), "201: Gelstertal - Lossetal" (Los 2), "205: Eschwege / Wanfried" (Los 3)
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Werra-Meißner-Kreises auf folgenden Linien:
— Los 1: Linienbündel "3: Ringgau": Linien 240, 241, 249.1, 249.2, 250, 259.1, 259.2 und 269;
— Los 2: Linienbündel „201: Gelstertal - Lossetal": Linien 204, 205, 205.2, 206, 207, 209.1- 209.3, 210, 210.2, und 219.1- 219.6;
— Los 3: Linienbündel „205: Eschwege / Wanfried": Linien 230, 232, 235, 236, und 239.3.
Linienbündel „03: Ringgau“ (Los 1)
Werra-Meißner-Kreis
Linie 240: Eschwege – Wichmannshausen – Ringgau – Creuzburg
Linie 241: Sontra – Ringgau – Herleshausen
Linie 249.1: AST Herleshausen – Ringgau
Linie 249.2: AST Ringgau
Linie 250 Herleshausen – Wichmannshausen – Sontra – Cornberg – Bebra
Linie 259.1: AST Sontra – Stadtteile
Linie 259.2: AST Sontra – Cornberg
Linie 269:AST Sontra – Nentershausen
Die beiden regionalen Buslinien 240 und 250 bilden gemeinsam ein Netz, welches sich über den südöstlichen Teil des Werra-Meißner-Kreises erstreckt, und bis in den nördlichen Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sowie in den Wartburgkreis reicht. Aus Richtung Creuzburg (Linie 240) sowie Herleshausen (Linie 250) erreichen beide Linien den systematischen Umsteigepunkt in Sontra-Wichmannshausen, dort bestehen Anschlüsse untereinander einerseits in Richtung der Kreisstadt Eschwege (Linie 240) und andererseits zu den Mittelzentren Sontra und Bebra mit dem dortigen Bahnknotenpunkt (Linie 250). Ein Teil des Angebots der Linie 250 ist bedarfsgesteuert eingerichtet mit AnrufSammelTaxis. Desweiteren stellt die lokale Buslinie 241 schulbezogene Verbindungen her auf dem Gebiet der Gemeinden Herleshausen und Ringgau sowie der Stadt Sontra dar.
In den Gemeinden Herleshausen und Ringgau wird ergänzender lokaler Verkehr mit
AnrufSammelTaxis auf den Linien 249.1-2 angeboten. In der Stadt Sontra sowie in die Gemeinde Cornberg sind dies die Linien 259.1-2. Desweiteren zählt hierzu die Linie 269 von Sontra in die Gemeinde Nentershausen.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 923.095 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 21.958 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (davon mindestens 1 Fahrzeuge der Kat. „Van“) und geschätzten 40.530 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Linienbündel „201: Gelstertal - Lossetal “ (Los 2)
Werra-Meißner-Kreis
Linie 204: Eschenstruth – St. Ottilien – Waldhof
Linie 205: Großalmerode – Hessisch Lichtenau
Linie 205.2: AST Großalmerode – Rommerode - Laudenbach
Linie 206: Hessisch Lichtenau – Wickersrode
Linie 207: Hessisch Lichtenau – Hirschhagen – Quentel
Linie 209.1: AST Hessisch Lichtenau – Hirschhagen – Quentel
Linie 209.2: AST Hessisch Lichtenau – Hausen – Hoher Meißner
Linie 209.3: AST Hessisch Lichtenau – Wickersrode
Linie 210: Helsa – Großalmerode – Witzenhausen
Linie 210.2: AST Großalmerode – Uengsterode - Weißenbach
Linie 219.1: AST Witzenhausen – Kleinalmerode – Hubenrode
Linie 219.2: AST Witzenhausen – Ziegenhagen – Gertenbach
Linie 219.3: AST Witzenhausen – Wendershausen – Neuseesen
Linie 219.4: AST Witzenhausen – Unterrieden – Neu-Eichenberg
Linie 219.5: AST Witzenhausen – Hundelshausen – Roßbach
Linie 219.6: AST Witzenhausen – Gertenbach – Berlepsch
Die Verkehre der AST-Linien 219.1 – 219.6 sind nur bis zum 13.12.2025 zu erbringen.
Die lokalen Buslinien 204, 205, 206 und 207 sowie die regionale Buslinie 210 erschließen das Gebiet der Städte Großalmerode, Hessisch Lichtenau und Witzenhausen im Werra- Meißner-Kreis sowie der Gemeinde Helsa im Landkreis Kassel. Verknüpfungen zum Tramverkehr gibt es in Hessisch Lichtenau und Helsa. In Witzenhausen besteht ein Anschluss an den übergeordneten Bahnverkehr. Schulstandorte werden bedient in den Orten Eschenstruth, Fürstenhagen, Großalmerode, Helsa, Hessisch Lichtenau, Hundelshausen, Rommerode, Walburg und Witzenhausen. Bedarfsgesteuerte Verkehre mit AnrufSammelTaxis werden in der Gemeinde Helsa durch die Linie 204 angeboten, in der Stadt Hessisch Lichtenau durch die Linien 209.1-3, in der Stadt Großalmerode mit den Linien 205.2 und 210.2 sowie in der Stadt Witzenhausen durch die Linien 219.1-6, welche sich zudem auf das Gebiet der Gemeinde Neu-Eichenberg erstrecken. Die Verkehrsleistungen der Linien 219.1-219.6 sind nur für die Dauer von zwei Jahren zu erbringen.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (7 Standard-Solobusse Kategorie A, 2 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Kleinbus Kategorie A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 645.307 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 18.085 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können im Zeitraum 10.12.2023 – 13.12.2025 mit 6 Fahrzeugen (davon mindestens 1 Fahrzeuge der Kat. „Van“) und geschätzten 110.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können im Zeitraum ab dem 14.12.2025 mit 3 Fahrzeugen (davon mindestens 1 Fahrzeuge der Kat. „Van“) und geschätzten 40.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Linienbündel „205: Eschwege/Wanfried“ (Los 3)
Werra-Meißner-Kreis
Linie 230: Eschwege – Wanfried – Mühlhausen (Thüringen)
Linie 232: Eschwege – Meinhard – Wanfried – Treffurt
Linie 235: Eschwege – Meinhard – Eschwege
Linie 236: Eschwege – Wanfried – Weißenborn
Linie 239.3: AST Eschwege – Meinhard – Wanfried – Weißenborn
Die regionale Buslinie 230 verbindet das Mittelzentrum Eschwege mit dem Mittelzentrum Mühlhausen (Thüringen) mit einem Fahrtverlauf zwischen Eschwege und Wanfried südlich der Werra. Sie erfüllt mit abgestimmten Bahnanschlüssen an beiden Linienenden im Freistaat Thüringen die Funktion als „landesbedeutsame Buslinie“. Die lokale Buslinie 232 enthält Schulverkehr zwischen Eschwege, Grebendorf, Wanfried und Treffurt. Die ebenfalls lokal eingestufte Buslinie 235 ist als Ringlinie konzipiert. Sie beginnt und endet in Eschwege am Stadtbahnhof, führt zunächst zum Ortsteil Jestädt und anschließend weiter in mehrere Ortsteile der Gemeinde Meinhard im oder gegen den Uhrzeigersinn. Die lokale Linie 236 verbindet zu Schulzeiten die Gemeinde Weißenborn mit Schulstandorten in Wanfried und Eschwege. Ergänzt werden die Verbindungen zwischen Eschwege und den Orts- und Stadtteilen in Meinhard, Wanfried und Weißenborn durch die AnrufSammelTaxi-Linie 239.3, die in den Bedienungslücken des Busverkehrs sowie in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen ein bedarfsgesteuertes Angebot bereithält.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 7 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Gelenkbus Kategorie B, 1 Van) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 410.985 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 10.610 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (Kat. Van) und geschätzten 27.230 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Die Fahrpläne sind so gestaltet, dass das im Busverkehr eingesetzte Fahrzeug der Kat. „Van“ auch die Leistungen im AST-Verkehr erbringen kann, somit nicht zwingend ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 16.11.2022.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 16.11.2022
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie anhand des Hochladeberichts, ob Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht;
- sonstige Angebotsunterlagen:
-> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
-> Jeweiliges Preisblatt (Anlage B1-B3 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
->Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
-> Falls zutreffend: Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
-> Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E53541921 zu stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)