Planungsleistungen für Erneuerung Horchheimer Tunnel Telekommunikation Lph 3, Lph 5, Lph 6, Lph 7, Lph 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44562
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Erneuerung Horchheimer Tunnel Telekommunikation Lph 3, Lph 5, Lph 6, Lph 7, Lph 8
Planungsleistungen für Erneuerung Horchheimer Tunnel Telekommunikation Lph 3, Lph 5, Lph 6, Lph 7, Lph 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen für Erneuerung Horchheimer Tunnel Telekommunikation Lph 3, Lph 5, Lph 6, Lph 7, Lph 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Planungsleistungen für Erneuerung Horchheimer Tunnel Telekommunikation Lph 3, Lph 5, Lph 6, Lph 7, Lph 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Zusätzliche Leistungen/Mehraufwand zur Überarbeitung der übergebenen Entwurfsplanung aufgrund Änderungen der technischen Lösungen bzw. fehlender Planungstiefe der einzelnen Teilgewerke Kabelanlagen, ÜT, DBMAS, Stromversorgung TK, Ausrüstung BSH, Tunnelnotruf, BMA, EMA, BOS und GSM-R als Grundlage für die Lph 5-7.
Bei den Planungsleistungen handelt es sich unter anderem um Zusatzleistungen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht Sinnvoll, da die Planungsleistung der Ausführungsplanung auf die überarbeitete Entwurfsplanung aufbaut. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers würde es zu Zusatzkosten wegen der Koordination der zusätzlich auftretenden Schnittstellen kommen.