BA Hannoverschen Heerstr. - Birkenstr. - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 022-006-241
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA Hannoverschen Heerstr. - Birkenstr. - Planungsleistung
Die Stadt Celle beabsichtigt den grundhaften Ausbau des Wilhelm-Heinichen-Ringes im Streckenabschnitt Hannoverschen Heerstraße bis Birkenstraße.
Die dafür erforderlichen Planungsleistungen werden ausgeschrieben.
siehe I.1.4
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen sowie folgende Mindeststandards
1. Benennung eines Projektverantwortlichen (mind. 5 Jahre Berufserfahrung) und eines stellvertretenden Projektverantwortlichen (mind. 2 Jahre Berufserfahrung) mit
- Nachweis der Qualifikation
- Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
- Erfahrungsnachweis des Projektverantwortlichen und seines Stellvertreters bei mindestens einem vergleichbaren Referenzobjekt.
2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers bei der Benennung von Referenzobjekten (siehe Anlage 01 "Referenzbogeneingabemaske)
Weitere Nachweise: Eintragung Handelsregister, Haftpflichtversicherung mit Mindesthaftungssumme 3,0 Mio. € Personenschäden und 1,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden, Erklärung Gesamtumsatz in den letzten 5 Geschäftsjahren (3 Referenzen angeben)
siehe III. 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.
Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland