Technologieberatung für KMU Referenznummer der Bekanntmachung: 22-26

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wrg-goettingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBC6E51/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBC6E51
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wirtschaftsförderungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaftsförderung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technologieberatung für KMU

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-26
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technologieberatung für KMU

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
NUTS-Code: DE918 Northeim
Hauptort der Ausführung:

Neben Beratungen in dem Landkreis Göttingen finden diese auch in der Stadt Göttingen sowie im Landkreis Northeim statt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage des Projekts bildet die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer".

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nacharbeiten zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)". Ziel der Förderung ist es, KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen einzubeziehen und insbesondere den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu unter-stützen.

Die Zusage über die Gewährung der EFRE-Mittel aus der Richtlinie für dieses Projekt liegt von der zuständigen Bewilligungsstelle dem Konsortium derzeit noch nicht vor. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für dieses Projekt durch die NBank.

Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung (siehe unter "Zu erbringende Leistungen im Detail").

Die Beratungen erfolgen auf Basis der De-minimis-Regelungen, wobei Aufschlussgespräche und begleitende Maßnahmen nicht De-minimis-pflichtig sind.

Die Beratungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Spezialisierungsfelder der RIS3- Strategie:

1. Lebenswissenschaften - z. B. Biotechnologie, eHealth und Medizintechnik

2. Mobilitätswirtschaft - z. B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation

3. Energietechnologien und Systeme - Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore)

4. Land- und Ernährungswirtschaft - z. B. Bioökonomie

5. Neue Materialien - z. B. Funktionalisierte Werkstoffe, dünnes und intelligentes Glas

6. Produktionswirtschaft - z. B. Leichtbau, Recycling, Messtechnik

7. Querschnittsfeld Digitale Wirtschaft - z. B. Digitale Medien

Die Technologieberater*innen sollen eine enge organisatorische und personelle Einbindung in die Teams der Wirtschaftsförderung und der Innovationsscouts an den Hochschulen haben. Zudem schaffen regelmäßige Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Unternehmen und Netzwerken und Clustern der Region eine nachhaltige Vertrauensbasis, was eine unverzichtbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Technologietransfer darstellt. Durch die dezentrale Verankerung der Technologieberater*innen bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Northeim und Göttingen wird der effektive Informationsaustausch im Rahmen der Bestandspflege und eine verbesserte Kooperationsanbahnung zum Nutzen der Unternehmen in den Teilregionen gewährleistet. Diese enge Zusammenarbeit ist wichtige Bedingung für den weiteren Erfolg des Projekts und stellt in der Vergabe ein wichtiges Kriterium dar. Dabei gilt jedoch das Prinzip der Arbeitsteilung, d. h. der Auftragnehmer ist aus-schließlich für Aufgaben im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zuständig, andere Themen aus dem Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung fallen nicht in seinen Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, externe gewerblich arbeitende Berater*innen in den frühen Phasen der Technologieberatung einzubinden.

Eine Steuergruppe aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen der drei Gebietskörperschaften wird sich zweimal jährlich gemeinsam mit dem Auftragnehmer treffen, um die bisherigen Aktivitäten zu evaluieren und sich über den weiteren Prozess der Technologieberatung abzustimmen. Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Netzwerk - Kontakte in Wirtschaft und Wissenschaft / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektspezifisches Konzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vertretung bei Ausfall des eingesetzten Personals / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des europäischen Landes, in der das bietende Unternehmen bzw. Nachunternehmen seinen Sitz hat.

-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder von einer Krankenkasse oder anderem Sozialversicherungsträger, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Sozialabgaben ordnungsgemäß beigekommen ist (das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein)

Sollte diese Bescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht beizubringen sein, ist mit dem Angebot formlos mitzuteilen, dass die Erteilung einer dieser Bescheinigungen beantragt wurde und diese schnellstmöglich nach Erhalt (spätestens vor der Zuschlagserteilung) nachgereicht wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Es ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen

- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung

- Eigenerklärung zur Anzahl der Arbeitskräfte

- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Kanzlei sjs Rechtsanwälte

Düstere-Eichen-Weg 4

37073 Göttingen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Der Termin ist nicht öffentlich (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6E51

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022

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