Neubau B 441 OU Wunstorf, Örtliche Bauüberwachnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 03_364001_205098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau B 441 OU Wunstorf, Örtliche Bauüberwachnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll im Zuge der Bundesstraße 441 der Neubau einer Ortsumgehung für die Stadt Wunstorf erfolgen.
Der vorliegende Entwurf sieht den Bau einer Umgehungsstraße im Norden und Osten von Wunstorf vor. Die Baustrecke der Ortsumgehung verläuft innerhalb der Gemarkungen Bokeloh, Wunstorf, Blumenau und Luthe der Stadt Wunstorf.
Die rd. 6,55 km lange Baustrecke der Ortsumgehung beginnt westlich von Wunstorf, schwenkt in einem Bogen aus der vorhandenen Trasse der Bundesstraße aus und verläuft zunächst in östliche Richtung nördlich der Ortslage Wunstorf.
Die Trasse kreuzt zwischen der Ortslage Wunstorf und Klein Heidorn die Gemeindestraße Nordrehr und die Regionsstraße K 331 Klein Heidorner Straße. Im weiteren Verlauf werden nördlich von Wunstorf die Bundesstraße 442 (Coppenbrügge-Bad Nenndorf-Wunstorf-Neustadt a. Rbge.) und die Bahnstrecke 1740 Wunstorf-Bremerhaven mit einem Trogbauwerk gequert.
Die Trasse der OU umfährt die Ortslage Blumenau in einem Bogen nördlich und östlich und kreuzt dabei die Regionsstraße K 333 Leinechaussee und das Gewässer Westaue. Nach Umfahrung der Ortslage Blumenau verläuft die Trasse der OU zunächst in südliche Richtung, quert die Regionsstraße K 344 Manhorner Straße und schließt zwischen den Ortslagen Wunstorf und Luthe in einem Bogen an die vorhandene Bundesstraße 441 (Ortsumgehung Luthe) an. Die Neubaustrecke der Ortsumgehung endet unmittelbar westlich der Überführung der Gemeindestraße Im Blenze.
Zur Baumaßnahme gehören neben der Verkehrsanlage 1 Trogbauwerk, 7 Brückenbauwerke und 6 Regenrückhaltebecken.
Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf rund 62 Millionen Euro. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
B 441 OU Wunstorf 31515 Wunstorf Ortsumgehung von westlich Wunstorf bis westlich der Gemeindestraße "Im Blenze"
1. Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Brücken)
1.1 Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn. Regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes
1.2 Plausibilitätsprüfung der Absteckung
1.3 Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
1.4 Teilnahme an sämtlichen Baubesprechungen und Protokollerstellung
1.5 Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB
1.6 Führen eines handschriftlichen Bautagebuches, Dokumentation des Baugeschehens (u. a. Fotodokumentation)
(Bearbeitung der hierfür vorgesehenen Formblätter gem. HVA B-StB, Teil 3)
1.7 Überwachen der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen und den Vorgaben des Auftraggebers
1.8 Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.
1.9 Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen
1.10 Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen
1.11 Überwachung des Einsatzes der anderen Unternehmer auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten anderen Unternehmer
1.12 Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs-/ bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch
1.13 Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote)
1.14 Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung
1.15 Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (schriftliche Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote) Nachträge sind umgehend zu bearbeiten
1.16 Verlangen bzw. Veranlassung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen und Auswertung
1.17 Gemeinsame Aufmaße mit den ausführenden Unternehmen
1.18 Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründeter Unterlagen
1.19 Fortschreibung der zahlungsbegründeten Unterlagen in Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung
1.20 Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungseingang zu prüfen, festzustellen und dem AG vorzulegen. Die Prüfung und Feststellung von Schlussrechnungen ist so abzuschließen, dass die fristgerechte Leistung der Schlusszahlung durch den AG, wie in § 16 Nr. 3 (1) VOB/B vorgesehen, sichergestellt ist.
1.21 iTWo-Bauabrechnung: die Bauabrechnung ist mit dem DV-System "iTWo" zu prüfen. Die Auftragnehmer der Bauleistungen müssen dazu zu jeder Abschlagsrechnung und zur Schlussrechnung die Daten auch in digitalem Format gemäß REB VB 23.003 (DA 11) auf Datenträger mitliefern.
1.22 Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile sowie der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Funktionsfähigkeit der Straßenanlage und Entwässerungsanlagen vor Verkehrsfreigabe)
1.23 Überwachen der Ausführung aller Tragwerke auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
1.24 Dokumentation des Bauablaufs (u. a. Bautagebuch, Fotodokumentation)
1.25 Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
1.26 Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen
1.27 Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
1.28 Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen
1.29 Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
1.30 Die örtliche Bauüberwachung ist u. a. verantwortlich dafür, dass
- keine Arbeiten ausgeführt werden, für die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsunterlagen nicht vorliegen,
- keine prüfpflichtigen Baubehelfe benutzt werden, die noch nicht geprüft und abgenommen sind,
- alle Bauvorgänge, bei denen Kräfte in den Baugrund oder das Bauwerk eingeleitet werden, mit den geprüften Standsicherheitsnachwiesen übereinstimmen,
- der Unternehmer seiner Verpflichtung gemäß § 11 der BDV-StB nachkommt. Die örtliche Bauüberwachung hat einzuschreiten, wenn der Unternehmer die Vorschriften über die Sicherheit auf der Baustelle verletzt, besonders auch dann, wenn die Baustelle ruht oder die Arbeiten unterbrochen sind. Sie trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle, wenn das einzelne Bauwerk abgenommen, die Baumaßnahme als Ganzes aber noch nicht fertig gestellt ist.
- Alle bei der Bauüberwachung festgestellten Verstöße oder sonstige bedeutsame Umstände oder Ereignisse sind unter Angabe von Tag und Stunde aktenkundig zu machen. Besondere Ereignisse wie z. B. Unfälle sind von dem die Bauaufsicht führenden Beschäftigten dem Baubevollmächtigten anzuzeigen.
1.31 Der Zustand von Wegen, Geländeoberflächen und dergleichen ist - soweit notwendig - vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauunternehmer und den Baulastträgern festzustellen. Das Ergebnis ist in einer Niederschrift festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen
1.32 Sofortige Benachrichtigung des AGs bei Zerstörung oder Änderung von Lagefestpunkten des Landes- und des Sondernetzes bzw. von Höhenfestpunkten
1.33 Aufnahme von Flur-, Wege- und sonstigen Schäden und deren sofortige Weitermeldung an den AG
1.34 Spezielle fachtechnische Überwachung der ausführenden Firmen, z. B. bei der Durchführung von Rammarbeiten für Verbau
Der Vertragszeitraum beginnt im Dezember 2022 und endet voraussichtlich 2028.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DKBB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de