Messgerätewechsel Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 042/1117057656/NEAR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]90
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messgerätewechsel Strom
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) hat den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechseln von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen sowie den Rollout von Messgeräten in der Sparte Strom ausgeschrieben.
Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.
Geplante Vertrags- und Ausführungslaufzeit: 01.01.23 bis 31.12.2024 mit der Option zur Verlängerung bis 31.12.2026.
enercity Netz GmbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbH
Wechsel von Stromzählern sowie Wechsel von Zusatzgeräten (z. B. Impulsgeber, M-Bus Module) im Zuge des Wechsels des Messgerätes nach Vorgabe des Auftraggebers.
Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.
Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.
Geschätzte Stückzahlen:
2023:
a) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 5.034 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
c) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte inklusive Smart Meter Gateway, ca. 1200 St.
d) Wechsel halbindirektmessende Messgeräte, ca. 100 St.
e) in Verbindung mit d), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
f) Stichprobenwechsel, 1.032 St.
2024:
a) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 4.779 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
c) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte inklusive Smart Meter Gateway, ca. 1.220 St.
d) Wechsel halbindirektmessende Messgeräte, ca. 180 St.
e) in Verbindung mit d), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
f) Stichprobenwechsel, 1.428 St.
2025:
a) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 3.818 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
c) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte inklusive Smart Meter Gateway, ca. 4.500 St.
d) Wechsel halbindirektmessende Messgeräte, ca. 265 St.
e) in Verbindung mit d), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
f) Stichprobenwechsel, 1.138 St.
2026:
a) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 5.445 St.
b) in Verbindung mit a), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
c) Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte inklusive Smart Meter Gateway, ca. 4.530 St.
d) Wechsel halbindirektmessende Messgeräte, ca. 156 St.
e) in Verbindung mit d), Austausch von Zusatzgeräten, ca. 0 St. (bei Bedarf)
f) Stichprobenwechsel, 1.383 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Messgerätewechsel Strom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.enseco.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06EJW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.