Entsorgung des auf der Kläranlage Emstek anfallenden Klärschlammes Referenznummer der Bekanntmachung: X-KLA-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emstek
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49685
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emstek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des auf der Kläranlage Emstek anfallenden Klärschlammes
Klärschlammentsorgung der Kläranlage Emstek (01.04.23-31.03.28)
Emstek
Thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Emstek (01.04.23-31.03.28), Gesamtmenge: 7.500 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A: Generell vorzulegende Nachweise über die Qualifikation des AN
A 1:
Erklärung zu §4 Abs.1 NTVergG (auch für Nachunternehmen)
A 2:
Eigenerklärung zur Eignung 124 LD
A 3: Formblatt Muster-Eigenerklärung BMWK-Sanktionen
A 4:
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes
A 5:
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
A6: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234 (falls zutreffend)
C: Weiterhin hat der AN nach Auftragsvergabe und vor Leistungsbeginn nachzuweisen:
C 1:
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. € einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. €.
C 2:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro.
Alternativ reicht eine Bestätigung, dass der AN dem AG den Nachweis über die geforderten Haftpflichtversicherungen innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung und vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorlegt.
B: Nachweise zur thermischen Entsorgung
B 1:
Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen.
B 2:
Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Diese muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls z.B. eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss. Die Benennung einer einzelnen Anlage ohne Zwischenlagerung oder Redundanz ist nicht ausreichend! (siehe auch: Leistungsverzeichnis/ Preisblatt)
B 3:
Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm (2018-2022).
B 4:
Beschreibung des Verfahrensschemas (Übernahme und Transport, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung)
B 5:
Benennung der Waage
B 6:
Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).