Erweiterung des Speichersystems Pure-Storage für den IT-Verbund Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: IT-V.2022.12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Speichersystems Pure-Storage für den IT-Verbund Uelzen
Lieferung der Erweiterung des Speichersystems von Pure X20R2-Cluster auf X50R3 mit 36 Monaten Silber Support
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Erweiterung des Speichersystems von Pure X20R2-Cluster auf X50R3 mit 36 Monaten Silber Support. Die Lieferung enthält jeweils eine Pure für die beiden Rechenzentren in Uelzen. Dazu gehört die Dienstleistung der betriebsfertigen Bereitstellung der beiden Systeme in den zwei verschiedenen Rechenzentren. Die Lieferung erfolgt zum IT-Verbund Uelzen. Von dort aus wird die weitere Lieferung und Dienstleistung von einem Techniker des IT-Verbundes Uelzen koordiniert und begleitet. Eine vorherige Terminabstimmung ist erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.