Gemeinsame Beschaffung durch die Gesundheitszentrum Salzhausen gGmbH von 4 Krankentransportwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzhausen
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21376
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]95
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhaus-winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Beschaffung durch die Gesundheitszentrum Salzhausen gGmbH von 4 Krankentransportwagen
Fertigung und Lieferung von 4 Krankentransportwagen
21376 Salzhausen
gemeinsame Beschaffung 4 Krankentransportwagen
Die Beschaffung erfolgt an verschiedene Auftraggeber gem. Vergabeunterlagen. Somit erfolgt auch eine getrennte Rechnungsstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinsame Beschaffung Fertigung und Lieferung von 4 Krankentransportwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönebeck (Elbe)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.