Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: AS 13-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.as-nds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen
Gegenstand der Leistung sind der Transport und die Verwertung der in der Sperrmülllinie der MBA Südniedersachsen erzeugten Fraktion an zerkleinertem Sperrmüll (AVV 191210) sowie von in der Hausmülllinie erzeugtem heizwertreichen Material (überwiegend störstoffentfrachteter Hausmüll, AVV 191210).
Die Leistung wird in 2 Fachlosen (Los 1: Transport und Verwertung von 11.000 bis 19.000 Mg/a an brennbaren Abfällen (überwiegend zerkleinerter Sperrmüll; Los 2: Transport und Verwertung von 26.000 bis 44.900 Mg/a an heizwertreichem Material (überwiegend zerkleinerter Hausmüll) mit jeweils 2 Laufzeitalternativen (Alternative A: Laufzeit 5 Jahre; Alternative B: Laufzeit 10 Jahre) ausgeschrieben.
Verwertung von brennbaren Abfällen (überwiegend zerkleinerter Sperrmüll)
Die Abfälle sind an der MBA Südniedersachsen zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Die Leistung umfasst den Transport und die Verwertung von ca. 11.000 bis 19.000 Mg/a an brennbaren Abfällen (AVV 191210, überwiegend zerkleinerter Sperrmüll) beginnend ab dem 01.01.2024.
Die Abfälle sind an der MBA Südniedersachsen zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.01.2024 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.01.2024 bis 31.12.2033).
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von heizwertreichem Material (überwiegend zerkleinerter Hausmüll)
Die Abfälle sind an der MBA Südniedersachsen zu übernehmen.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Die Leistung umfasst den Transport und die Verwertung von ca. 26.000 bis 44.900 Mg/a an heizwertreichem Material (AVV 191210, überwiegend zerkleinerter Hausmüll) beginnend ab dem 01.01.2024.
Die Abfälle sind an der MBA Südniedersachsen zu übernehmen, zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Laufzeitalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 5 Jahre (d. h. 01.01.2024 bis 31.12.2028) und
Alternative B: Laufzeit 10 Jahre (d. h. 01.01.2024 bis 31.12.2033).
Dem Bieter wird des Weiteren freigestellt, ob er die Abfälle vorzerkleinert (0-300 mm) oder nachzerkleinert (0- 80 mm) übernehmen möchte. Er hat dies im Angebotsschreiben eindeutig zu spezifizieren. Die für den Abfallzweckverband entstehenden Kosten für den Betrieb bzw. den Umbau der Zerkleinerung werden bei der Wertung der Angebote entsprechend berücksichtigt.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um ein Jahr zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindestanforderungen.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Entsorgungsvertrag) benannt;
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäß Formblatt C-2.7 der Vergabeunterlagen für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210);
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Mindestanforderung an die Referenzen:
- vergleichbare Leistung:
Los 1: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307);
Los 2: Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212);
- Mindestvertragsdauer:
drei Monate;
- Mindestleistungsumfang:
Los 1: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 5.000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung oder Sperrmüll enthalten.
Los 2: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 20.000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen oder brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten.
- Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen erfüllt.
- Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG);
- Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen zu leisten.
- Die Anforderungen an die Verwertung der Abfälle gemäß Ziffer D.0.7 der Leistungsbeschreibung sind einzuhalten.
- Bei Angeboten auf die Laufzeitalternative B (Laufzeit 10 Jahre) werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die in Teil E der Vergabeunterlagen spezifizierten Obergrenzen nicht überschreiten (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
- Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
- Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
-- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Öffnungszeiten, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten,
-- Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu verwertenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
-- Nur für Los 2: Eigenerklärung des Bieters zur Eignung der angebotenen Anlage zur Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen.
Auf Verlangen vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in Formblatt C-3-A der Vergabeunterlagen benannten Anlagen zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
- Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNDNHL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland