Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen mit Software Assurance Referenznummer der Bekanntmachung: 2022328964
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft Lizenzen mit Software Assurance
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages. Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages soll die bisherige Software Assurance unternehmensweit mit dem vorhandenen und unveränderten Microsoft Lizenzbestand verlängert und fortgeführt werden sowie die Möglichkeit gegeben sein, Nutzungsrechte und ggf. jede Software des Lizenzanbieters Microsoft auf Basis von Volumenlizenzverträgen zu erwerben.
Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages. Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrages soll die bisherige Software Assurance unternehmensweit mit dem vorhandenen und unveränderten Microsoft Lizenzbestand verlängert und fortgeführt werden sowie die Möglichkeit gegeben sein, Nutzungsrechte und ggf. jede Software des Lizenzanbieters Microsoft auf Basis von Volumenlizenzverträgen zu erwerben. Hierbei handelt es sich um derzeit ca. 5.600 Lizenzen und ca. 4.800 Software Assurances.
Bei dem geschätzten Wert unter II.2.6 handelt es sich um die maximale Summe die den Rahmenvertrag begrenzt. Da wir keine Angaben zu den Maximalanzahl machen können, geben wir einen Maximalwert an um den Rahmenvertrag zu begrenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abfrage der PQ-Nummer, Alternativ Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Betreuungskompetenz Kenntnisse über die Produkte, Vertragsarten und Lizenz-Metriken des Lizenzgebers müssen beim Auftragnehmer vorhanden sein, um
den Auftraggeber bei der Auswahl der für ihn passenden Vertrags- und Lizenzarten mit Berücksichtigung der fachlichen und
wirtschaftlichen Aspekte zu unterstützen.
Diese Kenntnisse werden durch „Solutions Partner Designations“ zertifiziert. Der Microsoft Handelspartner muss laufend mindestens
über 5 von 6 der folgenden neuen Solutions Partner Designations zum Zeitpunkt der Abgabefrist verfügen: (i) Infrastructure (Azure), (ii)
Digital & App Innovation (Azure), (iii) Data & AI (Azure), (iv) Modern Work, (v) Security, (vi) Business Applications.
Des Weiteren muss der Partner laufend einen Azure Expert MSP Status und die folgenden Spezialisierungen zum Zeitpunkt der
Abgabefrist nachweisen: (i) Adoption and Change Management, (ii) SAP on Microsoft Azure, (iii) Modernization of Web Applications to
Microsoft Azure, (iv) Teamwork Deployment, (v) Threat Protection, (vi) Linux and Open Source Database Migration to Microsoft Azure,
(vii) Windows Virtual Desktop, (viii) Windows Server and SQL Server Migration to Microsoft Azure, (ix) Calling for Microsoft Teams.
Nachweise über mindestens fünf Angestellte des Auftragnehmers mit gültiger Microsoft Certified Azure Fundamentals (AZ900) und
Microsoft 365 Fundamentals (MS900) Zertifizierung sind unaufgefordert vorzulegen und aufrechtzuerhalten.
Unterstützungsleistung Verwaltung und Einrichtung, Um die Online-Dienste von Microsoft zu nutzen, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber beide der ÜSTRA zugehörigen Tenants bei
Microsoft inkl. bestehender oder bis Vertragsbeginn hinzukommender Azure Subscriptions in die Betreuung zu übernehmen hat. Es
wird erwartet, dass der Auftragnehmer über Mitarbeiter mit folgenden Zertifizierungen und Kompetenzen verfügt und nachweist.
Zertifikate: Microsoft Certified Azure Fundamentals, Azure Administrator Associate, Security, Compliance, and Identity Fundamentals,
Azure Security Engineer Associate, Microsoft 365 Certified: Security Administrator Associate, Microsoft 365 Certified: Fundamentals
Kompetenzen: Azure Expert MSP, Cloud Security, Identity and Access Management, Information Protection and Governance, Threat
Protection.
Microsoft FastTrack Programm, Der Auftragnehmer muss als Microsoft Fasttrack Ready Approved Partner aus Deutschland autorisiert sein und somit über das
Fasttrack-Programm finanzierte Leistungen für den Kunden kostenfrei erbringen können. Dies ist nachzuweisen.
TOM-Konzept, Der Bieter wird der ÜSTRA sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß DSGVO) gemäß
der Anlage 4 (Anhang 1 und 2) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und
somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet.
Dieses wird durch den Datenschutzbeauftragten der ÜSTRA geprüft. Erst nach Zustimmung des Datenschutzbeauftragten kann eine
weitere Berücksichtigung des Bieters im Vergabeverfahren erfolgen.
Wird kein TOM-Konzept gemäß der Anlage 4 (Anhang 1 und 2) eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren
Vergabeverfahren.
Da der künftige Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die
DSGVO fallen, ist zwischen der ÜSTRA und dem künftigen Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die
Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich.
Die Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Artikel 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren gemäß der Anlage 4
Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem
Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein
Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche
Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige
Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als
Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund
seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen
Angebotskalkulation erhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter gibt an, ob er ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html