NLG - Vergabe von Werbe- und Marketingdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: NLG-3/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nlg.de
Abschnitt II: Gegenstand
NLG - Vergabe von Werbe- und Marketingdienstleistungen
Die NLG beabsichtigt, eine Werbeagentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen zu beauftragen.
30169 Hannover
Die NLG beabsichtigt, eine Werbeagentur auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen zu beauftragen.
Der Auftragnehmer räumt NLG eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils zwölf Monate bis längstens zum 31.05.2027 ein. Die Ausübung der Option hat NLG gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit zu erklären.
1. Es gibt drei Hauptkriterien, deren Gewichtung sich aus ihrer Bedeutung für das Vorhaben ergibt.
2. Neben den Hauptkriterien gibt es Unterkriterien.
3. Im Teilnahmeantrag werden Nachweise und Angaben zu den Unterkriterien erwartet.
4. Erreichbare Gesamtpunktzahl: 400
5. Die von dem jeweiligen Bewerber erzielten Wertungspunkte werden addiert (Gesamteignungspunkte). Aus einem Vergleich der Gesamteignungspunkte ergibt sich unter den Bewerbern eine Rangfolge.
6. Zur Angebotsabgabe werden nur die vier (4) Bewerber mit der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahl aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 4 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von vier (4) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.
Der Auftragnehmer räumt NLG eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils zwölf Monate bis längstens zum 31.05.2027 ein. Die Ausübung der Option hat NLG gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:
1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft
1.2) Nachunternehmeneinsatz
1.3) Eignungsleihe
1.4) Haftpflichtversicherung
1.5) Netto-Gesamtumsatz
1.6) Netto-Gesamtumsatz, soweit dieser den Auftragsgegenstand betrifft
1.7) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte und technischen Fachkräfte
1.8) Studien- und Ausbildungsnachweise für den /die Inhaber oder Führungskräfte
1.9) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhägig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
1.10) Referenzen
1.11) Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit, Sprachenregelung,Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Ausschluss bei Täuschung.
2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3
3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung
C)
Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 0 bis 4 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
D)
Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
1.1) (Ausschlusskrierium)
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 2 Mio. für Personenschäden
- EUR 2 Mio. für sonstige Schäden
Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
1.1) (Gewichtung=60%)
Referenzprojekt 2:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Werbe- und Marketingdienstleistungen der letzten vier (4) Jahre (ab 01.01.2018)
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
(1) Gegenstand des Auftrages: Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Werbe- und Marketingleistungen,
(2) aus dem Bereich Agrarmarketing und / oder kommunales Unternehmen,
(3) Leistung vollständig abgeschlossen im Zeitpunkt der Bewerbung,
(4) Leistungsbeginn: nach dem 01.01.2018;
(Kriterien insgesamt erfüllt 4 Punkte, Kriterien nicht erfüllt 0 Punkte)
1.2) (Gewichtung=30%)
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS-Konzept) unter Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen an den Inhalt:
- Vorgehen beim Kreativprozess
- Prozess Druckvorlagenerstellung und Freigabe
- Prozess Projektmanagement / Projektabwicklung (wer wirkt wann wie in einem Projekt mit)
- Vertreterregelung
- Erreichbarkeit
- Mindestbesetzung Teams / Aufstellung Agentur
- Leistungsportfolio Fullservice (ja oder nein)
- Durchführung Lektorat
- Umsetzung Vieraugenprinzip
- Buchhaltungssystem (Rechnungsstellung, Abrechnungssystematik)
- Monatliche Detailübersichten / Protokollführung / Dokumentation
- Prozess Krisenkommunikation
1.3) (Gewichtung 10%)
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten;
(8 oder mehr = 4 Punkte; < 8 = 0 Punkte)
1.1) (Ausschlusskriterium)
Referenzprojekt 1:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Werbe- und Marketingdienstleistungen der letzten vier (4) Jahre (ab 01.01.2018)
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
(1) Gegenstand des Auftrages: Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Werbe- und Marketing-leistungen,
(2) aus dem Bereich Agrarmarketing und / oder kommunales Unternehmen,
(3) Leistung vollständig abgeschlossen im Zeitpunkt der Bewerbung,
(4) Leistungsbeginn: nach dem 01.01.2018.
1.2) (Ausschlusskriterium)
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
1.3) (Ausschlusskriterium)
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B6ELA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber