Baumanagement für den Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E71240BS1005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Baumanagement für den Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung Baumanagementleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen.
Göttingen Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der
Universitätsmedizin Göttingen
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung präzisiert die vom AN vertraglich zu erbringenden und nachzuweisenden Leistungen des Baumanagements (im Wesentlichen LP 6 - 8) und setzt sich insbesondere, aber nicht abschließend, aus den nachfolgenden Leistungsteilen zusammen. Diese schließt insbesondere die notwendigen BIM-spezifischen Leistungen sowie die Berücksichtigung der VDI 6026 mit ein; die eigentliche BIM-Gesamtkoordination wird durch den Generalplaner Hoch- und Tiefbau erbracht.
Für eine frühzeitige Einbindung des Baumanagement in die Arbeitsvorbereitung werden zusätzlich die Baulogistikplanung (LP 2 - 8), sowie das Leistungsbild der Bauvermessung (LP 1 - 5) ganzheitlich im Leistungsbild des Baumanagements mit angesiedelt. Die Leistung der Prüfung und Qualitätssicherung der vergabereifen Unterlagen für die LP 2 - 5 der Generalplanung Hoch- und Tiefbau, der Generalplanung Technische Anlagen und Planung Medizintechnik, und eine fachplanungstechnische Beratung wird Teil dieses Baumanagementvertrages.
Hinzu kommen noch weitere Fachplaner (bspw. Betriebsorganisationsplanung etc.) sowie diverse Sachverständige und Gutachter (bspw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator [SiGeKo], Bodengutachten, Hygiene etc.)
Die AG wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Konkretisierungen zur Verfügung stellen; sie behält sich Reduzierungen und Erweiterungen vor.
a. Qualitätssicherung durch das Baumanagement der Planungsleistungen LP 2, 3 und 5 bzw. Prüfung der Planung unter Verwendung der BIM-Methode
b. Leistung der Objektplanung Gebäude und Innenräume inkl. Fassadentechnik in Anlehnung an § 34 HOAI unter Verwendung der BIM-Methode
c. Prüfung und Überwachung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsplanung/-zertifizierung/CO2-Neutralität
d. Leistungen der Prüfung der Verkehrsanlagenplanung mit Anteilen der Freianlagenplanung unter Verwendung der BIM-Methode
e. Prüfung und Überwachung der Umsetzung sämtlicher Leistungen für den Brandschutz
f. Leistungen für die Bauvermessung nach Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 HOAI) Punkt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI
g. Grundleistung der TA nach §§ 53, 54 HOAI unter Verwendung der BIM-Methode inkl. MT
h. Besondere Leistung der TA nach §§ 53, 54 HOAI unter Verwendung der BIM-Methode inkl. MT
i. Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle in den LP 6 - 8
j. Optimierte Abstimmung sämtlicher Leistungen aufeinander
k. Kostensteuerung Bau
l. Leistungen der Baulogistikplanung und Überwachung LP 2 - 8
m. Inbetriebnahme - Management in Anlehnung VDI 6039
Ein weiterer vertiefter erster Überblick über das Leistungsbild kann anhand der Darstellung in TNW_FB_13_Leistungsbild nachvollzogen werden. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich später aus der Leistungsbeschreibung. Diese wird den ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Verhandlungs- bzw. Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren Baumanagementleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6ELU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.