Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus Biomethan mittels Plasmalyse Referenznummer der Bekanntmachung: 125-22 II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus Biomethan mittels Plasmalyse
Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI - Verfahrenstechnische Anlagen) zur Errichtung einer Plasmalyseanlage zur Gewinnung von Wasserstoff.
Am Deponie-Standort Lahe des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) soll klimaneutral Wasserstoff aus anfallendem Biomethan erzeugt und aufbereitet werden. Damit sollen die im Zuge der EU-Clean Vehicles Directive sukzessive anzuschaffenden, brennstoffzellenelektrischen Abfallsammelfahrzeuge, emissionsfrei betrieben werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppe 7.2 (Verfahrenstechnische Anlagen) sowie der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während Planung und Ausführung..
Das Projekt wird aus Mitteln der Wasserstoffrichtlinie des Landes Niedersachsen gefördert. Der Abrufzeitraum für die Fördermittel endet am 14.11.2025.
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei und bis zu fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, wird der Auftraggeber die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber wie folgt auswählen:
- Es werden die fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die meisten den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen zu Projekten der Wasserstoffgewinnung oder der Wasserstoffbehandlung, bei denen die Leistungen gem. Leistungsphase 8 begonnen worden sind, nachweisen können.
- Bei einer Punktgleichheit auf einem berücksichtigungsfähigen Platz der so gebildeten Rangfolge entscheidet die Zahl der den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen im Bereich von Projekten der Wasserstoffgewinnung oder der Wasserstoffbehandlung, bei denen die Leistungen gem. Leistungsphase 4 bereits abgeschlossen sind.
- Bei einer dann ggf. weiterhin bestehenden Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzprojekte im Bereich der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan, bei denen die Leistungen gem. Leistungsphase 4 bereits abgeschlossen sind.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundbeauftragung) und der Leistungen der Sicherheit- und Gesundheitskoordination während der Planung der Ausführung. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 ff. und die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Ausführung kann der Auftraggeber optional durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen bei Bedarf beauftragen (Folgebeauftragungen). Eine Verpflichtung zum Abruf von Folgebeauftragungen besteht nicht.
1) Vergabeunterlagen
In den Anlage B01 und B03 sind besonders sensible Informationen zu dem Vorhaben enthalten. Daher stellt der Auftraggeber gemäß § 41 Abs. 3 VgV diese Dokumente erst in der Angebotsphase und nur nach Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlage D05) zur Verfügung. Die Erklärung ist auszufüllen, zu unterzeichnen (im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch den bevollmächtigen Vertreter) und mit dem Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform einzureichen.
2) Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7)
Die Angabe ist als Schätzung zu verstehen und beruht auf der derzeitigen Planung des Auftraggebers bzgl. des Verlaufs dieses Vergabeverfahrens und des Projekts insgesamt. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit dem Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Teilleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen).
Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer berufsüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
zu 1.: Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz pro Jahr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
zu 2.: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3,0 Mio. EUR und Vermögensschäden mindestens 2,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Eigenerklärung zum / zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Es sind insgesamt mindestens zwei Referenzleistungen aus folgenden Bereichen nachzuweisen:
a) Mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung zur Erstellung von Anlagen zur Wasserstoffgewinnung.
und
b) Mindestens eine weitere Referenz aus dem Bereich der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung zur Erstellung von Anlagen zur Wasserstoffgewinnung
oder
zur Erstellung von Anlagen der Wasserstoffbehandlung oder -verwendung (z. B. Tankstellen, Wasserstoffreinigung, Wasser-stoffverdichtung)
oder
zur Erstellung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas zu Biome-than.
Eine der Referenzleistungen muss mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend dem Leistungsbild "Technische Ausrüstung" gem. §§ 53 ff. HOAI umfassen, wobei die Leistungsphase 8 bereits begonnen worden sein muss.
Eine weitere Referenzleistung muss mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 entsprechend dem Leistungsbild "Technische Ausrüstung" gem. §§ 53 ff. HOAI umfassen, wobei die Leistungsphase 4 bereits abgeschlossen sein muss.
Sofern es sich bei dem referenzierten Auftrag des Bewerbers nicht um einen Vertrag auf Grundlage der HOAI handelt, ist durch den Bewerber nachvollziehbar darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der geforderten Leistungsphasen gem. §§ 53 ff. HOAI inhaltlich vergleichbar sind.
Anrechenbare Kosten (KG 400) bei allen Referenzprojekten mindestens 1 Mio. EUR (netto).
Der Beginn der Leistungen des Bieters in allen Referenzprojekten darf frühestens am 01.01.2016 erfolgt sein.
zu 4.: Mindestens 5 Ingenieur/innen als Gesellschafter/innen oder in fester Anstellung.
zu 5.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nach-weis der Berufszulassung als Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abzugeben sind folgende weitere Erklärungen:
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
4. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
5. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6BSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html