Beratungsleistungen „Prozess- und Organisationsberatung“ der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen „Prozess- und Organisationsberatung“ der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags über Projektdienstleistungen und Wissenstransferleistungen in dem Themenfeld „Prozess- und Organisationsberatung“. Zur Sicherstellung der Zielerreichung hat der Auftragnehmer Berater zur Verfügung zu stellen, die gemeinsam mit den KKH Mitarbeitenden eigenständig arbeiten, mitgestalten und diese coachen/trainieren.
Das IT-Kernsystem „BVS“ der KKH ist eine 35 Jahre alte Eigenentwicklung auf Basis teils alter Programmiersprachen / mit veraltetem Technologie-Stack und mit erheblichem Modernisierungsbedarf. Die KKH ist neben der TK die einzige GKV, die ein eigenes IT-System betreibt. Durch Zunahme von IT-Großstörungen besteht eine erhebliche Beeinträchtigung sowie eine Gefährdung des laufenden Geschäftsbetriebes. Um die IT der KKH zukunftssicher aufstellen zu können, soll mit der BITMARCK die Branchenlösung BITMARCK 21 c I ng eingeführt und innerhalb von als ambitioniert eingeschätzten 2 Jahren realisiert werden.
Durch die Einführung des neuen IT-Kernsystems sollen folgende übergeordnete Ziele erreicht werden, die durch das Großprojekt „Jump I ng“ verfolgt werden.
Der Vertrag wird für einen Mindestzeitraum von 24 Monaten abgeschlossen mit optionaler Verlängerung zweimalig um je 12 Monate auf maximal 48 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Firmenname und Anschrift, verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail,
Telefon-Nr. und Telefax-Nr." (I) "Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate)." (A)
"Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer - Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie
- 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
jeweils 2-fach maximiert.
Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig." (A)
"Nennung eines oder mehrerer Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, die der Bewerber als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Themenfelder können in einem Referenzprojekt oder unabhängig voneinander in unterschiedlichen Referenzprojekten nachgewiesen werden. Es sind alle Themenfelder nachzuweisen.
Das/Die Referenzprojekt/e müssen die folgende Anforderungen erfüllen, die sich auf Beratungsleistungen im Rahmen von Konzeption und Umsetzungsbegleitung in folgenden zwei Themenfeldern bezieht:
Themenfeld I (Prozessberatung):
- Fachliche Prozessanalyse, -bewertung und -modellierung im Rahmen der Einführung eines Standard IT Kernsystems
- Durchführung einer Fit-Gap Analyse zur Identifikation von Unterschieden zwischen unternehmensindividuellen Prozessen und den von der Standardlösung mitgelieferten Prozessen
- Identifikation von Potentialen zur Effizienzsteigerung, Automatisierung und Kundenorientiernug als Ergebnis einer Prozessanalyse
Themenfeld II (Organisationsberatung):
- Ableitung und Beschreibung der Konsequenzen von Prozessveränderungen auf die Organisation (insb. Prozesse und Strukturen)
Die Grunddaten der Referenzprojekte sind auf dem Reiter ""Referenzbogen"" dieses Dokuments einzutragen.
Hierbei sind alle Felder zwingend auszufüllen, mit Ausnahme von - Name der Firma
- Name des Ansprechpartners
- Telefonnummer des Ansprechpartners
Diese Angaben sind auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Es ist zwingend erforderlich ausführliche Projektbeschreibungen der Referenzprojekte auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Diese hat auch eine Übersicht zu den eingesetzten Technologien, Tools und Vorgehensweisen zu beinhalten." (A) "Wir planen paralell bis zu 10 Prozessberater, 5 Organisationsberater, 5 Projektleiter / Teilprojektleiter, 2 Changeberater, 2 Mitarbeiter im Projektmanagement-Office und 2 Projektmanagementtrainer im Großprojekt „Jump I ng“ einzusetzen.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie die oben genannte Anzahl der Beraterrollen zu Verfügung stellen können." (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E77772847). Um über eingehende und von der Auftraggeberin beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert / geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten registrierte Bieter in der Regel über das Portal.
Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren.
Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungstermine um 08.00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ...
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de