Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1/RV/01/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze

Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1/RV/01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Seelze betreibt mehrere Rasensportplätze, die der regelmäßigen Pflege bedürfen.

Der Auftrag umfasst das Mähen von Sportrasen auf den im Leistungsverzeichnis (Anlage B - II.) aufgeführten Sportflächen. Der jährliche Mähbeginn wird auf den 15.03. und das Mähende auf den 15.10. geschätzt. Witterungsbedingt sind nach Absprache mit der Auftraggeberin im Bedarfsfall auch außerhalb dieses Zeitraumes Mäharbeiten durchzuführen. Die Wuchshöhe beträgt 6 - 9 cm und die Schnitthöhe beträgt 4 - 4,5 cm ohne Schnittgutaufnahme. Es muss von langer zu langer Seite bzw. von kurzer zu kurzer Seite gemäht werden. In den Torräumen darf nicht gewendet werden. Die Rasenflächen sollen stets einen ordentlichen und gepflegten Eindruck vermitteln, der den Fußballspiel- und Trainingsbetrieb zulässt. Das Schnittgut ist nach näherer Absprache mit der Auftraggeberin mindestens dreimal jährlich aufzunehmen.

Der/Die Auftragnehmende hat die für die Durchführung der Mäharbeiten notwendigen Maschinen sowie die notwendige Ausrüstung zu stellen.

Die Leistungen werden in Form eines Rahmenvertrags vergeben. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) sowie den weiteren Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze (Erfolgt in Absprache mit Abt. 11.1 - Sport & Kultur)

1. Almhorst/Rohlanddamm, 3.783 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 52.962 m²

2. Dedensen/ Am Sportplatz, A- und B-Platz, 18.407 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 1.104.420 m²

3. Gümmer/Landschaftsstraße, A- und B-Platz, 13.331 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 799.860 m²

4. Harenberg/Gehrdener Straße

4.1 Hauptplatz, 11.840 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 710.400 m²

4.2 Nebenplatz, 2.427 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 33.978 m²

5. Kirchwehren/ Munzeler Weg, A- Platz, 6.069 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 182.070 m²

6. Letter/Klöcknerstraße (MSC), 9.415 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 231.770 m²

7. Lohnde/ Fährweg, Hauptplatz, 7.759 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 232.770 m²

8. Seelze/ Hannoversche Straße (RSV), A- und B- Platz, 12.634 m², 2 mal pro W...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Mäharbeiten und das Aufnehmen des Schnittgutes der in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) aufgeführten Sportplätze nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Anlage C), des Dienstleistungsvertrages (siehe Anlage D) und seines Angebotes einschließlich der Ausschreibung beigefügten Anlagen (wobei der Mähplan in Anlage E lediglich eine unverbindliche Übersicht darstellt).

Auf den Sportflächen besteht keine Möglichkeit zur Lagerung von Ausrüstung und Maschinen des/der Auftragnehmenden. Aufgenommenes Schnittgut kann nicht auf den Sportflächen gelagert bzw. entsorgt werden. Der/die Auftragnehmende hat das aufgenommene Schnittgut selbst zu entsorgen.

An- und Abfahrten sowie Zwischentransporte der Arbeitskräfte zu den jeweiligen Pflegestellen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmenden/der Auftragnehmenden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen wie Maschinen, Geräte und Treib- und Schmierstoffe sowie die Kosten von Fahrer/-in, Arbeiter/-in und Sicherungspersonal.

Bei Schäden an den Rasenflächen und Schädlingsbefall ist die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren (per E-Mail). Soweit der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin den Schaden zu vertreten hat, hat er/sie nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu leisten.

Die ausgeschriebene Leistung wird in Form eines Rahmenvertrages vergeben. Bei Rahmenverträgen handelt es sich um Aufträge, die ein Auftraggeber/eine Auftraggeberin an ein Unternehmen vergibt, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die Anzahl der Mähgänge im Leistungsverzeichnis sind daher lediglich Durchschnittsangaben; die Anzahl kann sich je nach Vegetation und Witterung ändern. Es werden lediglich die tatsächlich durchgeführten Leistungen bezahlt. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis durchgeführten Mähgänge besteht nicht. Von der Auftraggeberin genehmigte Mehrleistungen werden den Einheitspreisen entsprechend vergütet. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.

Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin schriftlich (i.d.R. per E-Mail) mit den Mähgängen beauftragen. Eine Kopie des Schreibens (E-Mail) ist der Rechnung (siehe Anlage C - Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen) beizufügen.

Dieser Rahmenvertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags der Auftraggeberin auf das Angebot des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, frühestens aber am 01.03.2023, in Kraft und gilt zunächst bis zum 28.02.2025. Der Vertrag verlängert sich maximal 2x jeweils um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin ihn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, vgl. § 21 Abs. 6 VgV.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-450471
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6ERZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag

gem § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2022

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