Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1/RV/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze
Die Stadt Seelze betreibt mehrere Rasensportplätze, die der regelmäßigen Pflege bedürfen.
Der Auftrag umfasst das Mähen von Sportrasen auf den im Leistungsverzeichnis (Anlage B - II.) aufgeführten Sportflächen. Der jährliche Mähbeginn wird auf den 15.03. und das Mähende auf den 15.10. geschätzt. Witterungsbedingt sind nach Absprache mit der Auftraggeberin im Bedarfsfall auch außerhalb dieses Zeitraumes Mäharbeiten durchzuführen. Die Wuchshöhe beträgt 6 - 9 cm und die Schnitthöhe beträgt 4 - 4,5 cm ohne Schnittgutaufnahme. Es muss von langer zu langer Seite bzw. von kurzer zu kurzer Seite gemäht werden. In den Torräumen darf nicht gewendet werden. Die Rasenflächen sollen stets einen ordentlichen und gepflegten Eindruck vermitteln, der den Fußballspiel- und Trainingsbetrieb zulässt. Das Schnittgut ist nach näherer Absprache mit der Auftraggeberin mindestens dreimal jährlich aufzunehmen.
Der/Die Auftragnehmende hat die für die Durchführung der Mäharbeiten notwendigen Maschinen sowie die notwendige Ausrüstung zu stellen.
Die Leistungen werden in Form eines Rahmenvertrags vergeben. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze (Erfolgt in Absprache mit Abt. 11.1 - Sport & Kultur)
1. Almhorst/Rohlanddamm, 3.783 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 52.962 m²
2. Dedensen/ Am Sportplatz, A- und B-Platz, 18.407 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 1.104.420 m²
3. Gümmer/Landschaftsstraße, A- und B-Platz, 13.331 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 799.860 m²
4. Harenberg/Gehrdener Straße
4.1 Hauptplatz, 11.840 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 710.400 m²
4.2 Nebenplatz, 2.427 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 33.978 m²
5. Kirchwehren/ Munzeler Weg, A- Platz, 6.069 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 182.070 m²
6. Letter/Klöcknerstraße (MSC), 9.415 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 231.770 m²
7. Lohnde/ Fährweg, Hauptplatz, 7.759 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 232.770 m²
8. Seelze/ Hannoversche Straße (RSV), A- und B- Platz, 12.634 m², 2 mal pro W...
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Mäharbeiten und das Aufnehmen des Schnittgutes der in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) aufgeführten Sportplätze nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Anlage C), des Dienstleistungsvertrages (siehe Anlage D) und seines Angebotes einschließlich der Ausschreibung beigefügten Anlagen (wobei der Mähplan in Anlage E lediglich eine unverbindliche Übersicht darstellt).
Auf den Sportflächen besteht keine Möglichkeit zur Lagerung von Ausrüstung und Maschinen des/der Auftragnehmenden. Aufgenommenes Schnittgut kann nicht auf den Sportflächen gelagert bzw. entsorgt werden. Der/die Auftragnehmende hat das aufgenommene Schnittgut selbst zu entsorgen.
An- und Abfahrten sowie Zwischentransporte der Arbeitskräfte zu den jeweiligen Pflegestellen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmenden/der Auftragnehmenden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen wie Maschinen, Geräte und Treib- und Schmierstoffe sowie die Kosten von Fahrer/-in, Arbeiter/-in und Sicherungspersonal.
Bei Schäden an den Rasenflächen und Schädlingsbefall ist die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren (per E-Mail). Soweit der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin den Schaden zu vertreten hat, hat er/sie nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu leisten.
Die ausgeschriebene Leistung wird in Form eines Rahmenvertrages vergeben. Bei Rahmenverträgen handelt es sich um Aufträge, die ein Auftraggeber/eine Auftraggeberin an ein Unternehmen vergibt, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die Anzahl der Mähgänge im Leistungsverzeichnis sind daher lediglich Durchschnittsangaben; die Anzahl kann sich je nach Vegetation und Witterung ändern. Es werden lediglich die tatsächlich durchgeführten Leistungen bezahlt. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis durchgeführten Mähgänge besteht nicht. Von der Auftraggeberin genehmigte Mehrleistungen werden den Einheitspreisen entsprechend vergütet. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin schriftlich (i.d.R. per E-Mail) mit den Mähgängen beauftragen. Eine Kopie des Schreibens (E-Mail) ist der Rechnung (siehe Anlage C - Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen) beizufügen.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags der Auftraggeberin auf das Angebot des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, frühestens aber am 01.03.2023, in Kraft und gilt zunächst bis zum 28.02.2025. Der Vertrag verlängert sich maximal 2x jeweils um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin ihn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, vgl. § 21 Abs. 6 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6ERZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag
gem § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.