Lieferung eines Lieferung eines Neutronenkoinzidenzzählers nebst Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1147/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Lieferung eines Neutronenkoinzidenzzählers nebst Dienstleistungen
Das BfS unterstützt die zuständigen Bundes- und Landesbehörden in Fällen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB Konzeption, Errichtungsgesetz (BfSG) § 2 (5)). Die Beschaffungsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der NGA im Außeneinsatz. Die Positionen sind Ersatzbeschaffungen für bereits defekte Geräte oder Geräte, die älter als 10-14 Jahre sind, und für den Außeneinsatz der NGA des BfS zwingend erforderlich sind In den Fahrzeugen des MT2 sind bereits 3 Geräte dieses Typs verbaut. Diese erledigen seit bis zu 17 Jahren ihren Dienst. Ein Ausfall eines dieser Detektoren ist nach dieser langen Zeit jederzeit möglich. Um darauf vorbereitet zu sein und diese schnell ersetzen zu können, muss ein baugleiches Gerät des Herstellers Mirion Technologies (Canberra) GmbH beschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt aus technischen sowie Gründen der Kompatibilität produktfestgelegt. Die Geräte können nur über die Firma Mirion Technologies (Canberra) GmbH bezogen werden.
Bundesamt für Strahlenschutz, Köpenicker Allee 120 – 130, 10318 Berlin
Das BfS unterstützt die zuständigen Bundes- und Landesbehörden in Fällen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB Konzeption, Errichtungsgesetz (BfSG) § 2 (5)). Die Beschaffungsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der NGA im Außeneinsatz. Die Positionen sind Ersatzbeschaffungen für bereits defekte Geräte oder Geräte, die älter als 10-14 Jahre sind, und für den Außeneinsatz der NGA des BfS zwingend erforderlich sind In den Fahrzeugen des MT2 sind bereits 3 Geräte dieses Typs verbaut. Diese erledigen seit bis zu 17 Jahren ihren Dienst. Ein Ausfall eines dieser Detektoren ist nach dieser langen Zeit jederzeit möglich. Um darauf vorbereitet zu sein und diese schnell ersetzen zu können, muss ein baugleiches Gerät des Herstellers Mirion Technologies (Canberra) GmbH beschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt aus technischen sowie Gründen der Kompatibilität produktfestgelegt. Die Geräte können nur über die Firma Mirion Technologies (Canberra) GmbH bezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das BfS unterstützt die zuständigen Bundes- und Landesbehörden in Fällen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB Konzeption, Errichtungsgesetz (BfSG) § 2 (5)). Die Beschaffungsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der NGA im Außeneinsatz. Die Positionen sind Ersatzbeschaffungen für bereits defekte Geräte oder Geräte, die älter als 10-14 Jahre sind, und für den Außeneinsatz der NGA des BfS zwingend erforderlich sind.
In den Fahrzeugen des MT2 sind bereits 3 Geräte dieses Typs verbaut. Diese erledigen seit bis zu 17 Jahren ihren Dienst. Ein Ausfall eines dieser Detektoren ist nach dieser langen Zeit jederzeit möglich. Um darauf vorbereitet zu sein und diese schnell ersetzen zu können, muss ein baugleiches Gerät beschafft werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Neutronenkoinzidenzzählers nebst Dienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.canberra.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bfs.de
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des §135 Abs. 3 GWB kann der Auftraggeber aufgrund dieser Bekanntmachung nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem
Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 Abs. 3 Nr. 3 GWB (10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bfs.de