Managementunterstützung für das Klinikum Braunschweig für die Organisationsentwicklung der bestehenden Apotheke und für die Planung einer vollständig neuen Apotheke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Managementunterstützung für das Klinikum Braunschweig für die Organisationsentwicklung der bestehenden Apotheke und für die Planung einer vollständig neuen Apotheke
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Managementunterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung der bestehenden Apotheke und für die Planung einer vollständig neuen Apotheke für den Auftraggeber zu erbringen. Diese Managementunterstützung bezieht sich auf die Versorgung des Klinikums Braunschweig mit Arzneimitteln, die von einer Sub-Organisation des Klinikums mit der aktuellen Bezeichnung „Apotheke“ durchgeführt wird. Diese Apotheke ist primär am Standort Celler Straße verortet, verfügt aber an allen Standorten über Dependancen. Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass diese Apotheke einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen, zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit aber auch zu einer völlig neuen Sourcingstrategie führen.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Leistungen im Bereich der Managementunterstützung für den Auftraggeber zu erbringen. Diese Managementunterstützung bezieht sich auf die Versorgung des Klinikums Braunschweig mit Arzneimittel, die von einer Sub-Organisation des Klinikums mit der aktuellen Bezeichnung „Apotheke“ durchgeführt wird. Diese Apotheke ist primär am Standort Celler Straße verortet, verfügt aber an alle Standorten über Dependancen.
Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass diese Apotheke einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen, zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit aber auch zu einer völlig neuen Sourcingstrategie führen. Anderseits soll durch diese Organisationsentwicklung die Versorgung des ersten Teil der neuen Zentralklinik, des Gebäudeteils Ost, ab Ende 2023 sichergestellt werden.
Die genaue Ausgestaltung der Managementunterstützung und der damit einhergehenden Beratungsbedarfes wird sich dynamisch im Laufe der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und in Abhängigkeit von den Bedarfen der Stakeholder des Auftraggebers entwickeln. Die erforderlichen Managementunterstützungen lassen sich jedoch grob in drei Leistungsbereiche untergliedern:
- Der Leistungsbereich 1 umfasst alle Leistungen, die der Organisationsentwicklung in struktureller Hinsicht dienen.
- Unter den Leistungsbereich 2 fallen die Leistungen, die an den Leistungsbereich 1 anknüpfen und eine nachhaltige Durchführung der Organisationsentwicklung sicherstellen.
- Der Leistungsbereich 3 umfasst die Planung einer vollständig neuen Apotheke im Dienstleistungszentrum am Standort Salzdahlumer Straße.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managementunterstützung für das Klinikum Braunschweig für die Organisationsentwicklung der bestehenden Apotheke und für die Planung einer vollständig neuen Apotheke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht
etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten
Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist
zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung,
Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem
Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig
auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der
Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe
des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3)
angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am
Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."