Sicherheitsdienstleistung in der zentralen Unterkunft für Vertriebene in der Gebläsehalle Groß Ilsede Referenznummer der Bekanntmachung: 32-02-2022/002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung in der zentralen Unterkunft für Vertriebene in der Gebläsehalle Groß Ilsede
Der Landkreis Peine benötigt zum 01.01.2023 für die zentrale Anlaufstelle für Vertriebene aus der Ukraine einen Sicherheitsdienst zur Überwachung der Örtlichkeit. Die Überwachung hat rund um die Uhr (24/7) zu erfolgen. Der Einsatz von 5 Personen ist notwendig. Eine Reduzierung der Personals kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber je nach Unterbringungsaufkommen vorgenommen werden.
Der Landkreis Peine benötigt zum 01.01.2023 für die zentrale Anlaufstelle für Vertriebene aus der Ukraine einen Sicherheitsdienst zur Überwachung der Örtlichkeit. Die Überwachung hat rund um die Uhr (24/7) zu erfolgen. Der Einsatz von 5 Personen ist notwendig. Eine Reduzierung der Personals kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber je nach Unterbringungsaufkommen vorgenommen werden.
Eine Vertragsverlängerung im gegenseitigen Einvernehmen ist quartalsweise, längstens bis zum 31.12.2023, möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern nicht 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird und endet spätestens am 31.12.2023, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverschuldete Dringlichkeitsvergabe für "Sicherheitsdienstleistungen in der zentralen Unterkunft für Vertriebene in der Gebläsehalle". Die in Deutschland eintreffenden und noch zu erwartenden Flüchtlingsströme erfordern aus humanitärer Sicht ein sofortiges Eingreifen bzw. Handeln des Staates u. seiner Kommunen um Schäden und Gefahren für die Allgemeinheit und insbesondere für Leib u. Leben von den Kriegsflüchtlingen abzuwenden.
Diese Umstände sind auch nicht vom Deutschen Staat und seinen Kommunen verschuldet worden.
Die der Flüchtlingsströme aus der Ukraine zugrundeliegende Ursache des kriegerischen Überfalls der Ukraine durch Russland war auch so nicht vorauszusehen. Kein europäisches Nachbarland und auch nicht Deutschland, konnte aufgrund der Einlassungen des russischen Präsidenten damit rechnen.
Eine Dringlichkeit i. S. d. geltenden Vergaberechts kann damit festgestellt warden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistung in der zentralen Unterkunft für Vertriebene in der Gebläsehalle Groß Ilsede
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.