Lieferung von Geiger Müller Zählrohren für Sonden des Typs GS08 des Messnetzes für Ortsdosisleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Geiger Müller Zählrohren für Sonden des Typs GS08 des Messnetzes für Ortsdosisleistung
Lieferauftrag zur Lieferung von ingesamt 460 Stück Geiger Müller Zählrohren für Sonden des Typs GS08 des Messnetzes für Ortsdosisleistung. Die Zährohre werden zusammen mit weiteren Komponenten in einem für das Bundesamt für Strahlenschutz entwickelten Messsondentyp verbaut.
Neuherberg, Oberschleißheim
Lieferauftrag zur Lieferung von ingesamt 460 Stück Geiger Müller Zählrohren für Sonden des Typs GS08 des Messnetzes für Ortsdosisleistung. Die Zährohre werden zusammen mit weiteren Komponenten in einem für das Bundesamt für Strahlenschutz entwickelten Messsondentyp verbaut.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Seit 2007 werden nur diese Zählrohrtypen im operationellen Einsatz der GS07 / GS08 Sonden eingesetzt, deren messtechnische Eigenschaften bzw. Brauchbarkeit sind durch Prüfungen in Anlagen der PTB, in der Bestrahlungsanlage, durch Klimaschranktests und eine ca. einjährige Testphase im Feldeinsatz nachgewiesen. Zudem lassen sich die, durch den langjährige Einsatz im Messnetz gewonnenen Erfahrungswerte (z.B. Verhalten bei Erschütterungen oder Vibration des gesamten Sondenaufbaus bei starkem Wind) nicht unter Laborbedingungen nachbilden.
Die Beschaffung von Zählroheren eines anderen Typs würde bedeuten, dass ein neuer Sondentyp beschafft würde, für den die genannten Testreihen im Labor und Feldversuch erneut erforderlich wären. Für Testmessungen und Feldversuch wäre ein Mindestzeitraum von bis zu einem Jahr zum Nachweis der Gleichwertigkeit der messtechnischen Eigenschaften der Zählrohre zu veranschlagen. Zudem bestünde das Risiko, dass einer der Tests negativ ausfällt und der Prozess erneut gestartet werden müsste.
Die Einführung eines Neuen Sondentyps bedingt zudem Änderungen an der Messnetzdatenbank und ggf. der für die Auswertung der Daten verwendeten Software. Eine Festlegung auf den bereits im Einsatz befindlichen Zählrohrtyp vermeidet die mit diesen Änderungen einhergehenden einer Neuentwicklung geschuldeten Verzögerung und Risiken bei der Integration der beschafften Sonden in das bestehende Messnetz.
Die bisher verwendeten Zählrohre können nur durch die Auftragnehmerin geliefert werden.
Die Beschaffung möglicherweise kompatibler Zählrohre bei anderen Herstellern würde zu einer aus fachlicher Sicht inakzeptablen Verzögerung für Neuentwicklung, Kompatibilitätstests und Feldversuchen führen.
Der Austausch der technisch überalterten GS05 Sonden ist Teil eines kontinuierlichen Aktualisierungsprozesses für das Messnetz und muss trotzdem die Kompatibilität zu den bereits im Messnetz befindlichen Sonden anderer Produktionsserien (z.B. GS07) berücksichtigen.Der Auftrag kann aus fachlicher Sicht daher nur an die Auftragnehmerin erteilt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von ingesamt 460 Stück Geiger Müller Zählrohren für Sonden des Typs GS08 des Messnetzes für Ortsdosisleistung. Die Zährohre werden zusammen mit weiteren Komponenten in eine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 GWB bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html