Erweiterte Rohbauarbeiten - Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte in Seelze Harenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GSKIH/01/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten - Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte in Seelze Harenberg
Die Stadt Seelze beabsichtigt den Neubau einer Ganztagsgrundschule und Kindertagesstädte in Seelze/Harenberg.
Die Ausschreibung für den "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte in Seelze Harenberg" beinhaltet erweiterte Rohbauarbeiten, d.h. inklusive:
- Stahlbeton-,
- Maurer-,
- Estrich-,
- Putz-
und
- Gerüstarbeiten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Lage der Baustelle:
Grundstück Lohfeld, Harenberger Meile 34/36, 30926 Seelze/Harenberg
Die Baustelle liegt außerhalb des Stadtteils "Harenberg" der Stadt Seelze an der Straße "Harenberger Meile (K 251)". Der Stadtteil "Harenberg" befindet sich rund drei Kilometer von der Stadtgrenze von Hannover und nahe der Bundesstraße 441.
Zufahrten zur Baustelle:
Aus nördlicher Richtung von der Straße "Am Zweigkanal" (B 441) in die "Seelzer Straße" (K 230) abbiegen. Anschließend der "Seelzer Straße" folgen und danach rechts auf die "Harenberger Meile" (K 251) abbiegen. In rd. 80 m befindet sich das Ziel auf der rechten Seite.
Aus östlicher Richtung von der "Heisterbergallee" (K 51) weiter auf der "Harenberger Meile" (K 251) folgen und komplett durch den Stadtteil "Harenberg" fahrend. Das Ziel findet sich in rd. 80 m nach der Kreuzung "Seelzer Straße"/"Harenberger Meile" (K 251) auf der rechten Seite.
Aus südlicher Richtung von der "Gehrdener St...
Baukörper und Geschossigkeit:
Die Grundschule und die Turnhalle werden als zusammenhängendes Bauvolumen mit gemeinsamen Haupteingang konzipiert. Die Kindertagesstätte ergänzt leicht abgerückt diese Adresse und bildet mit dem restlichen Ensemble eine städtebauliche Einheit an der Harenberg Meile.
Die Baukörper werden über bis zu drei Geschossen organisiert und nehmen so die natürliche Hangsituation auf dem Grundstück in die interne Struktur auf;
Ebene 0 = Ankommens-Ebene an der Harenberger Meile = BN = 0,00m
(barrierefreier Hauptzugang von Schule, Turnhalle und KiTa)
Ebene -1 = Schulhof-Ebene = -3,87m
(barrierefreier Zugang in die Freianlagen von Schule/Teilkeller)
Ebene -1 = KiTa-Freigelände-Ebene = -3,91m
(barrierefreier Zugang in die Freianlagen von der Kindertagesstätte/Teilkeller)
Ebene +1 = Obergeschoss mit Fachräumen = +3,87m
(barrierefreie interne Erschließung)
Innere Organisation:
Die Grundschule und die Turnhalle erhalten ein gemeinsames Foyer als Haupteingang, welches über einen großzügigen Windfang von dem vorgelagerten Vorplatz aus erschlossen wird.
Der Haupteingang der Kindertagesstätte ist unmittelbar angrenzend platziert und wird durch ein gemeinsames Vordach mit dem Zugang von Schule und Turnhalle verbunden. Hierdurch wird ein Ort geschaffen, der Raum zum gemeinsamen Ankommen, zum Verweilen und zum Austausch bietet. Diese Torsituation führt, über eine große Freitreppe zwischen den beiden Baukörpern, hinab in die nördlich gelegenen Freianlagen.
Der Schulhof mit den Grünen Klassenzimmern und das Außenspielgelände der Kindertagesstätte bilden hier ebenso einen altersübergreifenden und gemeinsam genutzten Bereich ab. Der Haupteingang der Schule führt über das Foyer in das zentrale Herz der Grundschule. Eine große Treppenanlage sowie die galeriehafte Erschließung der Jahrgangs -Häuser, bieten einem freien Blick in die Feldmark und eine lichtdurchflutete Verbindung hinab in die zweigeschossige Mensa mit anschließendem Bühnen- und Ganztagesbereich. Entlang der Galerie ist, zentral und auf kurzem Weg zum Haupteingang, die Verwaltung sowie das Lehrerzimmer angeordnet. Die beiden Jahrgangshäuser bilden den nördlichen Abschluss der Grundschule und sind auf zwei Etagen (E0 / E1) organisiert. Unmittelbar vorgelagert befinden sich die Schüler - WC sowie dezentrale Teamräume für die Lehrkräfte.
Die Mensa bietet im Rahmen von Schulveranstaltungen bis zu 240 Sitzplätze. Die angrenzende Küche erhält im rückwärtigen Bereich die erforderlichen Nebenräume.
Die Eineinhalbfach-Turnhalle wird im Regelbetrieb durch die Schule und durch den Kindergarten genutzt. Da die Schule die Turnhalle während der Unterrichtszeit durchgängig auslastet, wird die Halle in zwei unterschiedliche große Bereiche teilbar gestaltet. Jeder Hallenteil erhält ein zugehöriges Gerätelager. Die Umkleide- und Sanitärbereiche werden für zwei Gruppen/ Geschlechter ausgelegt. Für die Lehrer werden ebenfalls zwei Umkleidebereiche samt Sanitäranlagen geschaffen.
Zwischen der Turnhalle und dem Schulfoyer wird ein bestuhlter Mehrzweckraum mit Teeküche und Nebenräumen organisiert. Hier sind sowohl Nutzungen durch die Schule und den Kindergarten sowie durch Dritte wie Sportvereine, die Feuerwehr oder den Ortsrat angedacht. Aufgrund der abendlichen Vereinsnutzung erhält die Turnhalle einen eigenständigen Zugang auf der Westseite des Gebäudes sowie eine interne Anbindung an den Mehrzweckraum sowie an das Foyer. Der Mehrzweck erhält eine eigenständige Erschließung über den gemeinsamen Windfang mit der Schule. Eine zentrale Achse gliedert sich angrenzend mit gruppenzugehörigen Garderoben und Sanitärbereichen an dem alles verbindenden Spielflur. Analog zu den Gruppenräumen sind die Sanitärbereiche flexibel und für eine altersübergreifende Nutzung ausgestattet (2 WC Ü3 /1 WC U 3/Wickeltisch).
In Ebene 0 bildet eine Spange aus Verwaltungs- und Nebenräumen, wie Leitungs- und Pausenräume, sowie die Küche mit Nebenräumen den Rücken der KiTa Richtung der südlich gelegenen Stellplatzanlage und der
Grundstückerschließung.
Der Haupteingang führt über einen Windfang in das Foyer der Kindertagesstätte. Hier ist auf kurzem Weg das Leitungsbüro, der Bewegungsraum mit Therapiebereich sowie ein barrierefreies (Besucher-) WC zu erreichen und Raum für gruppenübergreifendem Informationsaustausch und -aufenthalt gegeben.
Das Foyer mit seiner offenen Treppenanlage dient als Verteiler in die jeweiligen Gruppenbereiche in Ebene 0 und Ebene -1. Somit werden die Besucherströme unmittelbar nach Zutritt ins Gebäude frühzeitig geteilt.
Unmittelbar angrenzend ist eine rollstuhlgerechte Aufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung beider Ebenen platziert. In Ebene -1 sind zusätzlich ein Wäscheraum sowie ein behindertengerechtes Bad mit bodenebener Dusche, rollstuhlgerechtem WC und Wickeltisch vorgesehen.
Eine spätere Aufstockbarkeit der Kindertagesstätte wurde in den tragenden Wänden und der Gründung statisch berücksichtigt. Die trennenden Wände zwischen den Gruppen- und Differenzierungsvolumen sind weder statisch noch tragend ausgebildet, so dass eine flexiblere Grundrissstruktur geplant wurde.
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung ist zehn Tage nach Auftragsvergabe: voraussichtlich der 06.04.2023.
Ende der Ausführung ist innerhalb von 62 Wochen nach Ausführungsbeginn, voraussichtlich der 14.06.2024.
(Koordinierung und Absprachen nach Auftragsvergabe mit Abt. 33.1 - Hochbau)
Wir bitten, dies bei Ihrer Angebotserstellung zu beachten!
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.
Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen.
Die Bieterfragen sind bitte bis zum 19.01.2023 schriftlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen, damit diese noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)
- Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (KK)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG)
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen des Finanzamtes
- Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
- Zusätzlich das Angebot als D84-Datei GAEB abgeben
Auf gesondertes Verlangen mit Auftragsvergabe:
--- Urkalkulation
--- Vertragserfüllungsbürgschaft (VHB Formblatt 421)
--- Mängelansprüchebürgschaft (VHB Formblatt 422)
Ob ein NU beauftragt werden soll oder nicht, bitte auf dem Formblatt "VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen", sowie auf dem Angebotsschreiben (Formblatt VHB 213 unter der Ziffer 7) angeben. Folgende Nachweise sind von jedem Nachunternehmer auszufüllen bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
Referenzen gemäß Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder der Präqualifizierung
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
- Mindestdeckung für Personenschäden:
maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr [Betrag gelöscht] EUR
- Mindestdeckung für Sachschäden:
maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich.
Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis sechs Kalendertage (19.01.2023) vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (26.01.2023, 10:45 Uhr) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten, (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung").
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6BU8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de