Beschaffung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Vollkabine und Allradantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 67 159_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Vollkabine und Allradantrieb
Lieferung von zwei Kommunal-Geräteträgern mit Knicklenkung, Allrad-Antrieb, Vollkabine
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN:
Die Geräteträger müssen u. a. den Anforderungen der STVO, STVZO, neuesten Lärmemissions Richtlinie der EU, sowie der EU-Maschinenrichlinie 2006/42/EG entsprechen. Eine Vibrationsmessung nach RL 2002/44/EG (entsprechend 8 Stunden) ist nachzuweisen. Schallpegel- und Vibrationsmessprotokoll sind dem Angebot beizufügen. Es müssen die Bedingungen der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften, sowie der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln eingehalten werden.
EINSATZBEDINGUNGEN:
Der Geräteträger wird auch für den Winterdienst eingesetzt. Auf hochwertige, saubere Verarbeitung (Korrosionsschutz) wird besonderer Wert gelegt.
Als Fahrtrichtung bzw. frontseitig wird die Seite definiert, die im Straßenverkehr als Fahrtrichtung nach vorn bezeichnet wird. Fahrzeuge mit Fahrerwendestand müssen in beide Fahrrichtungen auf öffentlichen Straßen STVO und STVZO, bzw. von TÜV abgenommen, zugelassen sein und fahren dürfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung oder Formblatt Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter.
Eine Vibrationsmessung nach RL 2002/44/EG (entsprechend 8 Stunden) ist nachzuweisen. Schallpegel- und Vibrationsmessprotokoll sind dem Angebot beizufügen.
Als Bieter sind ausschließlich autorisierte Händler mit angeschlossener Vertragswerkstatt zugelassen, die gleichzeitig Halter eines bestehenden Servicevertrages sind. Makler und Vermittler sind von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Eine Eigenerklärung ist zum Nachweis der geforderten Autorisierung ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.