Managementunterstützung für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Managementunterstützung für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP)
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Managementunterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP) für den Auftraggeber zu erbringen. Die Aufbereitung des Eigenbedarfes an Sterilgütern führt das Klinikum Braunschweig vollumfänglich in der eigenen Sphäre durch. Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass die AEMP (Aufbereitungseinheit Medizinprodukte) einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen sowie zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit führen. Anderseits soll durch diese Organisationsentwicklung die Umsetzung eines „Fallwagenmanagements“ sowie eine Sieboptimierung bis spätestens Ende 2023 garantiert werden. Um diese Organisationsentwicklung durchführen zu können, sucht das Klinikum Braunschweig als Unterstützung für die AEMP einen geeigneten Managementpartner.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Managementunterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP) für den Auftraggeber zu erbringen.
Die Aufbereitung des Eigenbedarfes an Sterilgütern führt das Klinikum Braunschweig vollumfänglich in der eigenen Sphäre durch. Diese Aufgabe ist einer Sub-Organisation des Klinikums Braunschweig mit der zukünftigen Bezeichnung Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP), gegenwärtige Bezeichung: „Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung“ (ZSVA) zugeordnet. Diese AEMP ist am Standort Salzdahlumer Straße in einem Bestandsgebäude verortet und verfügt über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass diese AEMP einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen sowie zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit führen. Anderseits soll durch diese Organisationsentwicklung die Umsetzung eines „Fallwagenmanagements“ sowie eine Sieboptimierung bis spätestens Ende 2023 garantiert werden. Um diese Organisationsentwicklung durchführen zu können, sucht das Klinikum Braunschweig als Unterstützung für die AEMP einen geeigneten Managementpartner.
Die genaue Ausgestaltung des Beratungsbedarfs kann nicht abschließend beschrieben werden. Der Beratungsbedarf wird sich dynamisch im Laufe der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und in Abhängigkeit von den Bedarfen der Stakeholder des Auftraggebers entwickeln. Die Beratungsleistungen lassen sich jedoch grob in drei Leistungsbereiche untergliedern:
- Der Leistungsbereich 1 umfasst alle Leistungen, die der Organisationsentwicklung der AEMP in struktureller Hinsicht dienen.
- Unter den Leistungsbereich 2 fallen die Leistungen, die an den Leistungsbereich 1 anknüpfen und eine nachhaltige Durchführung der Organisationsentwicklung sicherstellen.
- Der Leistungsbereich 3 umfasst die Realisierung eines Dienstleistungszentrums in Form eines ÖPP-Modells (Öffentlich-private Partnerschaft) am Standort Salzdahlumer Straße. In diesem Dienstleistungszentrum soll auch eine AEMP verortet werden.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managementunterstützung für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP)
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe
des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."