Lokation und Bohrarbeiten Erkundungsbohrung Remlingen 18

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remlingen
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E98225826
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E98225826
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lokation und Bohrarbeiten Erkundungsbohrung Remlingen 18

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Erkundungsbohrung Remlingen 18 wird die primäre Zielstellung der Bestätigung des gewählten Schachtansatzpunktes durch einen belastbaren lithologischen und stratigraphischen Aufschluss verfolgt. Im Weiteren sollen mit der Erkundungsbohrung bereits die zur Planung und Dimensionierung eines möglichen Schachtes erforderlichen Kennwerte in Anlehnung an die DIN 21500 Abs. 4 gewonnen bzw. die Ermittlung von Kennwerten ohne weitergehende Aufschlussarbeiten vorbereitet werden. Die Erkundungsziele werden zum einen durch den bohrtechnischen Aufschluss und zum anderen durch geophysikalische, geotechnische und hydrologische Bohrlochmessungen aus dem anforderungsgerecht erstellten Bohrloch heraus sowie Untersuchungen an Bohrkernmaterial erreicht.

Die Leistungen der Bohrlochmessungen und weiteren Untersuchungen zur Erkundung werden durch den AG an Dritte vergeben und sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45255500 Bohrungs- und Explorationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:

Schachtanlage Asse 2 Am Walde 2 38319 Remlingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen des Auftragnehmers Bohrarbeiten (AN Bohrarbeiten) umfassen alle Arbeiten zur Erstellung der unter den Vorgaben einer Schachtvorbohrung, wie z. B. Einhaltung des Zielkreises Gewinnung qualitativ hochwertiger Bohrkerne auszuführenden Erkundungsbohrung Remlingen 18 sowohl im Deckgebirge wie auch im Zechsteinsalinar bis zur Endteufe von 900 m. Mit dem Kernbohrsystem sind ungestörte Bohrkerne im Mindestdurchmesser von 100 mm durchgehend ab dem Rohrschuh des Standrohrs bis zur Endteufe zu gewinnen. Die Bohrung ist zentrisch auf der geplanten vertikalen (lotrechten) Bohrachse in einem Zylinder mit Durchmesser von max. 10 m niederzubringen.

Während der Erstellung der Bohrung sind alle geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, insbesondere von nicht auszuschließender Gaszutritte im Zechsteinsalinar, einzuhalten. Das Leistungsbild umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

 Herstellen der Zuwegung und des Bohrplatzes sowie der benötigter Nebenflächen auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Planungsvorlage  Erstellen der Kernbohrung in Sektionen  Verlaufs- und Kaliberkontrolle in vorgegeben Abschnitten  Erweitern des Bohrlochkalibers einer jeweiligen Kernbohrstrecke für den Einbau von Schutzvorrohrungen (Casing)  Vorhalten von Korrekturmöglichkeiten (selbststeuerndes Vertikalbohrsystem; ) bei Auftreten von Abweichungen entsprechend der Genauigkeitsanforderungen wie in Kap. 4.2 der ggf.

aus der lotrechten abweichenden Kernbohrspur, der Einsatz erfolgt in Abhängigkeit des Verlaufs der Kernbohrstrecke ausgehend von der Rohrschuhteufe des vorausgegangenen Bohrlochabschnittes.

Die aus der lotrechten abweichenden Kernbohrstrecke ist dem Erweiterungsschritt vorausgehend bis zur letzten Rohrschuhteufe zurück zu zementieren.

 Einbau der Verrohrungen (hängend) im erweiterten Bohrlochabschnitt (inkl. Lieferung der benötigten Rohre)  Zementationsarbeiten (Casings, Teilrückverfüllungen, Endverfüllung der Bohrung)  Spülungsservice  Vorbereitung der Bohrung für Messeinsätze (Spülungstausch / -aufbereitung, ggf. Begradigung der Bohrlochwand, Einbau von Schutzverrohrung) und Unterstützungsleistung anderer AN für Messeinsätze / Bohrlochmessungen  Gasschutzservice und Bohrlochsicherung nach Gefährdungsbeurteilung  Entsorgung aller an der Lokation und im Bohrprozess anfallenden Abfälle  Dokumentation der Bohrarbeiten in täglichen Tätigkeitsberichten (TAGESBERICHTE) sowie nach Abschluss der Arbeiten mit einem zusammenfassenden technischen Endbericht (END OF WELL REPORT)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Well Control Concept / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Technische Konzeption zur Einhaltung der Bohrspur / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherungskonzept für Gewährleistung einer vollständigen Ringraumzementation / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Bauzeit / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 4
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die ausgeschriebenen Leistungen sollen zum aktuellen Stand der Planung mit dem Bau des Bohrplatzes im 1. Quartal 2023 beginnen. Für die Errichtung des Bohrplatzes stehen nach Mobilisierung des Baubetriebes 3 Monate zur Verfügung, so dass mit der Bohrpunkteinrichtung ohne weitere Unterbrechung zum Anfang des 2. Quartals 2023 begonnen werden soll. Die Bohrarbeiten (Tiefbohrarbeiten ab Rohrschuh Standrohr) sollen dann nach der Einrichtung direkt aufgenommen werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bestätigung über die Eintragung in ein dem Ausschreibungsgegenstand entsprechendes Berufs- oder Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gem. Angebotsformular.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oderderKonzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch NichtbeachtungvonVergabevorschriftengeltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschrifteneinSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten VerstoßgegenVergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibtunberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen,

vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2022

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