Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück, der MaßArbeit kAöR, und der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 254
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lst-os.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de/wirtschaft-arbeit/arbeitsmarkt/arbeitsmarkt
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück, der MaßArbeit kAöR, und der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die insgesamt rund 1.067 tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen schließen hierfür auf Grundlage der jeweiligen Rahmenvereinbarungen jeweils Einzel-Leasingverträge für ihre Beschäftigten mit dem Leasinganbieter ab. Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen vereinbaren entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regeln die Gehaltsumwandlung über eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Leasingnehmer werden jeweils separat der Landkreis Osnabrück sowie jede der teilnehmenden Beteiligungen.
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen sind dabei an die Vorgaben des "Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)" vom 25.10.2020 in der jeweils geltenden Fassung gebunden. Sollten sich künftig relevante Änderungen im Tarifvertrag ergeben, kann aus Rechtsgründen eine entsprechende Anpassung der hier beschriebenen Rahmenbedingungen erforderlich sein.
Mit der Einführung dieses Angebots möchten der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und ihr Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern.
Der Auftrag wird zunächst für eine Laufzeit von 3 Jahren vergeben. Im Anschluss bestehen je Los die Möglichkeit den Vertrag dreimal um ein Jahr zu verlängern. (vgl. Vergabeunterlagen)
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Beim Landkreis Osnabrück sind 870 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende der MaßArbeit kAöR
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Bei der MaßArbeit kAöR sind 161 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Bei der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR sind 36 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bike Mobility Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lease-a-bike.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bike Mobility Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lease-a-bike.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bike Mobility Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lease-a-bike.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYW7THJRVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.