Belegungsverträge über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in den Jugendherbergen Aurich, Emden, Bad Zwischenahn, Thülsfelder Talsperre
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lab.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Belegungsverträge über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in den Jugendherbergen Aurich, Emden, Bad Zwischenahn, Thülsfelder Talsperre
Belegungsverträge über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in den Jugendherbergen Aurich, Emden, Bad Zwischenahn, Thülsfelder Talsperre
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist als Aufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Asylbegehrender gemäß § 44 Asylgesetz sowie unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gemäß § 15a Aufenthaltsgesetz zuständig. Daneben ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen seit dem russischen Angriff auf die Ukraine für die Verteilung der aus der Ukraine geflüchteten Vertriebenen auf die Landkreise und Kommunen verantwortlich.
Angesichts insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen sind die regulären Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen nahezu erschöpft und es besteht die Notwendigkeit, die Kapazitäten kurzfristig zu erweitern.
Der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen werden in den Jugendherbergen Aurich, Emden, Bad Zwischenahn und Thülsfelder Talsperre ab Anfang/ Mitte November 2022 bis Mitte/ Ende März 2023 vorübergehende Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Personen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft in der Jugendherberge Aurich 135 Unterbringungsplätze, in den Jugendherbergen Emden und Bad Zwischenahn jeweils 120 Unterbringungsplätze und in der Jugendherberge Thülsfelder Talsperre zunächst 85 und ab dem 21.11.2022 200 Unterbringungsplätze. Es besteht bis Mitte/ Ende Februar 2023 die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages bei schriftlicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Im Rahmen der Beherbergung werden seitens der Jugendherbergen darüber hinaus tägliche Mahlzeiten im Sinne einer Vollverpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt sowie eine Reinigung der Räume, von Handtüchern und Bettwäsche vorgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Hintergrund der Auftragsvergabe ist der massive Zustrom von Asylbegehrenden und ukrainischen Kriegsvertriebenen in den letzten Monaten, der dazu führt, dass die Aufnahmekapazitäten der Standorte und Außenstellen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen erschöpft sind, sodass in vielen Bereichen bereits auf Notbetten und Unterbringung in Funktionsräumen und Hallen zurückgegriffen werden muss. Dies hat zur Folge, dass in der letzten Zeit immense Anstrengungen zur Erweiterung der Kapazitäten unternommen wurden. Daneben ist die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in den Jugendherbergen unerlässlich, um eine Daseinsvorsorge für die einreisenden Personen sicherstellen zu können. Aufgrund äußerster Dringlichkeit wurde beschlossen, die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 zu vergeben und von der engen Ausnahmeregelung einer Direktvergabe Gebrauch zu machen, indem lediglich der jeweils zuständige Träger der Jugendherberge zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde.
Der hohe, an eine unvorhersehbare äußerste Dringlichkeit anzulegende Maßstab, ist insbesondere unter Berücksichtigung der im Bereich der Daseinsvorsorge zu priorisierenden Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung, erfüllt. Ein Forecast mit valider Zugangsplanung ist aktuell weder im Zusammenhang mit den ukrainischen Kriegsvertriebenen noch mit Asylbegehrenden möglich. Die zukünftige Entwicklung in Bezug auf das Ausmaß des Zustroms von Vertriebenen und Asylbegehrenden ist nicht kalkulier- oder vorhersehbar, da dies auch von der Aufnahme- und Unterstützungsfähigkeit anderer Länder abhängt. Die Entwicklung des Kriegsgeschehens, Folgewirkungen des Winters, der Energiekrise und mögliche humanitäre Krisen durch Nahrungsmittelknappheit wirken zusammen und erfordern aktuell eine verlässliche Planung mit Unterkünften, die im Hinblick auf die Anforderungen, die an eine Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu stellen sind, genügen.
Die Aufnahmefähigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und die ordnungsgemäße Unterbringung und Verteilung der ukrainischen Kriegsvertriebenen und der Asylbegehrenden muss entsprechend der Aufgabenzuweisung an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen weiter gewährleistet bleiben. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen muss in der aktuellen Belastungssituation der Standorte und Außenstellen somit dringlich und kurzfristig neue Unterbringungskapazitäten schaffen, um die mit einer Unterbringung von ukrainischen Kriegsvertriebenen und Asylbegehrenden bezweckte im Allgemeininteresse liegende Abwendung von Obdachlosigkeit sicherzustellen und damit über die Wintermonate letztlich der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben dieser Personen nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nachkommen zu können. Ein Abwarten der weiteren Entwicklungen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Eine abstrakt mögliche kurzfristige Unterbringung von geflüchteten Personen in Hotels oder vergleichbaren Beherbergungsbetrieben vermag weder die erforderlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Anforderungen an die Unterkunft und die Betreuung zu erfüllen, noch können sie lageangepasst und zeitnah eine feste Zusicherung über einen langfristigen Unterbringungszeitraum gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind nur die angesprochenen Jugendherbergen, auch wegen ihrer Vorerfahrungen mit der Unterbringung von geflüchteten Personen, in der Lage, die zwingend erforderliche Verlässlichkeit für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu bieten und damit den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten insbesondere zeitlichen und organisatorischen Zwängen zu erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belegungsvertrag über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Jugendherberge Aurich
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belegungsvertrag über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Jugendherberge Emden
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belegungsvertrag über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Jugendherberge Thülsfelder Talsperre
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belegungsvertrag über die Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Jugendherberge Bad Zwischenahn
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich
um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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