Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 1195/22-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Berlin
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur
Unterhaltsreinigung sowie zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang. Die Aufteilung des Auftrags erfolgt dabei in zwei Losen. Die Leistungen für die Unterhaltsreinigung Los 1 erfolgen dabei auf Basis eines Vertrages, der im Schwerpunkt werkvertraglich geprägt ist, daneben jedoch auch dienstvertragliche Elemente beinhaltet. Eine Besonderheit stellt die vertragliche Pflicht zur Erbringung der angebotenen Stundenzahlen durch den Bieter dar. Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst.
Unterhaltsreinigung
Köpenicker-Allee 120-130, 10318 Berlin-Karlshorst
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Unterhaltsreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang.
Es handelt sich hierbei um eine Liegenschaft mit mehreren Gebäudeteilen die fussläufig getrennt sind und einer Gesamtreinigungsfläche von 11.610,31 m² Bodenfläche die
vertraglich nach Reinigungsarten zu säubern sind. Die zu reinigenden Stunden in der Unterhaltsreinigung ergeben sich aus dem vom Bieter im Preisblatt pro
Raumgruppen anzugebenden Richtwertleistungen pro m². Die anzahl der einzusetzenden Reinigungskräfte darf bei Auftragsdurchführung nicht unter drei sein. Die Reinigung findet
tagsüber in der Zeit zwischen 06:00 und 12:00 Uhr statt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraglich ist eine Option auf Verlängerung für 8 Monate vereinbart. Der Auftragnehmer stimmt der einseitig empfangsbedürftigen Verlängerung mit Zustandekommen des Vertrags zu.
Vertraglich ist eine Option auf Verlängerung für 8 Monate vereinbart. Der Auftragnehmer stimmt der einseitig empfangsbedürftigen Verlängerung mit Zustandekommen des Vertrags zu.
Es besteht die Möglichkeit, dass während der Vertragslaufzeit die in dem bestehenden Alt-Gebäudeteil K12 angemieteten und vom AG genutzten Liegenschaft ganz oder teilweise abgemietet wird oder sich der in diesen Liegenschaften zu erbringende Leistungsumfang aufgrund von Umzügen des Personals verringert. Der Rohbau des neuen Gebäude K12 begann im 1. Halbjahr 2022. Die Fertigstellung ist im 1. Halbjahr 2025 geplant. Die Reinigung der Gesamtfläche im Alt-Gebäude K12 wird mit einem Umfang von ca. 6.575 qm voraussichtlich ab August 2025 entfallen, da ein Umzug der Flächen von K12 in K12neu vollzogen wird. Der AG ist in diesem Fall berechtigt, die betroffenen Leistungen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Sonderkündigung). Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang und die Vergütung reduzieren sich dann entsprechend um die gekündigten Bestandteile. Maßgeblich für die Berechnung der Reduzierung sind die Eintragungen des AN in den jeweiligen Tabellenblätter (K12) des mit dem Angebot eingereichten Preisblatts. Die entfallende Vergütung errechnet sich dabei aus dem Produkt der auf die gekündigten Leistungen gemäß Preisblatt entfallenden Reinigungsstunden und dem Stundenverrechnungssatz.
Glasreinigung
Köpenicker-Allee 120-130, 10318 Berlin-Karlshorst
Das BfS am Standort Berlin-Karlshorst benötigt für 3 Jahre Leistungen zur Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung in dem den Vertragsunterlagen zu entnehmenden Umfang.
Es handelt sich hierbei um eine Liegenschaft mit mehreren Gebäudeteilen die fussläufig getrennt sind und einer Glas-, Rahmen- und Fensterfläche von 4.980,23 m². Die Leistungen für die Glas-, Rahmen- und Fensterreinigung Los 2 erfolgen dabei auf Basis eines Rahmenabrufvertrags. Die Schätzmengen sind 2 Abrufe pro Kalenderjahr, jeweils im Frühjar und Herbst. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraglich ist eine Option auf Verlängerung für 1 Jahr vereinbart. Der Auftragnehmer stimmt der einseitig empfangsbedürftigen Verlängerung mit Zustandekommen des Vertrags zu.
Vertraglich ist eine Option auf Verlängerung für 1 Jahr vereinbart. Der Auftragnehmer stimmt der einseitig empfangsbedürftigen Verlängerung mit Zustandekommen des Vertrags zu.
Die Leistung in dem Los 2 beinhaltet eine geschätzte Höchstmenge von 2 Abrufen pro Kalenderjahr mit jeweils 4.980,23 m² Reinigungsfläche. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Vertragslaufzeit die in dem bestehenden Alt-Gebäudeteil K12 angemieteten und vom AG genutzten Liegenschaft ganz oder teilweise abgemietet wird oder sich der in diesen Liegenschaften zu erbringende Leistungsumfang aufgrund von Umzügen des Personals verringert. Der Rohbau des neuen Gebäude K12 begann im 1. Halbjahr 2022. Die Fertigstellung ist im 1. Halbjahr 2025 geplant. Die Reinigung der Gesamtfläche im Alt-Gebäude K12 wird mit einem Umfang von ca. 2.666,54 qm Fensterglas-, Rahmen-, sowie Türglasflächen voraussichtlich ab August 2025 entfallen, da ein Umzug der Flächen von K12 in K12neu vollzogen wird. Der AG ist in diesem Fall berechtigt, die betroffenen Leistungen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Sonderkündigung). Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang und die Vergütung reduzieren sich dann entsprechend um die gekündigten Bestandteile. Maßgeblich für die Berechnung der Reduzierung sind die Eintragungen des AN in dem mit dem Angebot eingereichten Angebotsformular. Die entfallende Vergütung errechnet sich dabei aus dem Produkt der auf die gekündigten Leistungen gemäß Flächenaufmaß für das Gebäude entfallenden Flächen und dem Preis pro m².
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Nachweis als Versicherungsbestätigung mit den einzelnen Deckungssummen über den Abschluss einer Betriebsshaftpflichtversicherung mit einer aktuellen Gültigkeit. Diese sollte nicht älter als 3 Monate seit Bekanntmachung der Ausschreibung sein.
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen. Die Versicherung muss pro Vertragsjahr eine Deckungszusage für Personenschäden und Sachschäden in Höhe von mindestens dem doppelten der hier genannten Beträge enthalten. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen, so kann alternativ auch eine Eigenerklärung vorgelegt werden, in der der Bieter sich verpflichtet im Zuschlagsfalle eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. die Deckungssummen entsprechend erhöhen zu lassen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine Kopie der bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung und die aktuelle (letzte) Beitragsrechnung den Angebotsunterlagen beigefügt werden. Alternativ ist eine Bescheinigung des Versicherers über die geforderten Leistungsbestandteile unter Mitteilung bezahlter Versicherungsprämien (nicht älter als 3 Monate, seit Auftragsbekanntmachung) einzureichen. Sollte der Versicherungsvertrag die erforderlichen Deckungssummen und Klauseln derzeit nicht enthalten oder noch keine Police bestehen, so kann alternativ auch eine Eigenerklärung vorgelegt werden, in der der Bieter sich verpflichtet im Zuschlagsfalle eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. diese entsprechend anzupassen. Ferner ist er verpflichtet bei Nichtbestehen einer Versicherungspolice, nach Auftragserteilung, unverzüglich Verhandlungsgespräche mit einem geeigneten Versicherer aufzunehmen.
Die Haftung des Auftragnehmers für entstandene Schäden ergibt sich im Einzelnen pro Schadensfall wie folgt:
Personenschäden (für die einzelne Person): 3.500.000 €
Sachschäden: 1.500.000 €
Schlüsselverlustschäden: 250.000 €
Vermögensschäden, sowie Schäden aufgrund des Bundesdatenschutz-gesetzes: 250.000 €
Die geforderten Eigenerklärungen werden durch die Abfrage in Form von Formblättern vorgenommen.
Formblatt Unternehmensreferenzen:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden ist durch die Angabe von 2 Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang (Leistungsprogramm) vergleichbar ist. Eine der beiden nachgewiesenen Referenzen muss zudem eine zu reinigende Grundfläche von mindestens 70% des Auftrags aufweisen. Alternativ ist der Nachweis über die 70% der Grundfläche ebenfalls erbracht, wenn zeitgleich mehrere vergleichbare Objekte gereinigt wurden, die in Summe dem geforderten Wert entsprechen. Die
Grundfläche beträgt 11.610,31 m².
Formblatt Beschäftigtenzahl:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Formblatt Eigenerklärung:
Die Eigenerklärung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Auftragsausführung genügend qualifiziertes Personal zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehen
wird. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer, dass er ebenfalls zum Ausführungszeitpunkt über die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und
Materialien verfügt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss und zur Einhaltung der Vorgaben eines Abgrenzungsvertrags gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) nach Zuschlagserteilung.
Diese Bedingung ist für den Einsatz von Reinigungspersonal in Laborräumen des BfS gesetzlich vorgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen ab dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. des jeweiligen Loses sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Der Bieter stimmt der elektronischen Rechnungsstellung im Falle des Zuschlags mit Angebotsabgabe zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße, in der Regel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen oder vor Ablauf der Angebotsfrist, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Rüge ist schriftlich an die Vergabestelle (vgl. unter Ziffer 1.4) zu richten oder alternativ elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.