24579 Neubau SAW Burgdorf Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0098
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
24579 Neubau SAW Burgdorf
Die Region Hannover plant einen Neubau für die Förderschule "Schule am Wasserwerk" und den Neubau einer zugehörigen Sporthalle.
Da die bestehenden Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllen, soll die Schule als Neubau
auf einem ca. 2 ha großen Grundstück am nördlichen Ortsrand der Stadt Burgdorf neben dem schon begonnenen Neubau der IGS Burgdorf errichtet werden.
Die architektonischen und grundrissbezogenen Möglichkeiten eines Neubaus für die sonderpädagogischen Ziele in Verbindung mit den freiraumplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten eines neuen Außengeländes sollen in einem Realisierungswettbewerb aufgezeigt und bewertetwerden.
Das im Rahmen des Wettbewerbs relevante Raumprogramm umfasst ca.
10.700 m² BGF auf einer bebaubaren Grundstücksfläche von ca. 20.000 m².
- Schule: 8.300 m² BGF
- Sporthalle: 2.400 m² BGF
Die Baukosten (Basiskosten) werden derzeit mit ca. 35,4Mio.€ angegeben.
Die Eröffnung ist für 2026 geplant.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI sowie § 39 HOAI erforderlich.
Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistung.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl von 12 Teilnehmern für die Teilnahme an Stufe 2,
- Stufe 2: 1-phasiger Architektenwettbewerb nach RPW, vorbehaltlich einer ergänzenden Überarbeitungsphase
- Stufe 3: Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern.
Um den Bewerberkreis nicht einzuschränken, bewerben sich im Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) zunächst nur Architekturbüros für die Objektplanungsleistungen Gebäude. Erst für den Wettbewerb (Stufe 2) ist von den zugelassenen Bewerbern eine Bietergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekturbüro für die Objektplanungsleistungen Freianlagen zu bilden.
Die entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist dem Wettbewerbsbeitrag beizulegen.
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung für Stufe 1 ist das Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Hier sind die Anforderungen detailliert beschrieben.
Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1 AUSSCHLUSSKRITERIEN
a) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
b) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im
Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB),
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,.
- EU Russland Sanktionen: Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 als Anlage beiliegend - Unterschriftspflichtig.
c) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Landschaftsarchitekten vorliegt
d) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR
2 AUSWAHLKRITERIEN
a) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren für den
Leistungsbereich Objektplanung Gebäude ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 15 %), Mindestpunktzahl bei einer Anzahl von < 4 Architekten/Ingenieure, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >/= 10 Architekten/Ingenieure
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz im Mittel für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV (Wichtung 15 %), Mindestpunktzahl ab einer Höhe von <500.000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR netto
c) Fachliche Eignung
- Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wichtung 70 %). Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung
der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben.
Mindestanforderungen:
1) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI aus dem Bereich Bildungsbau
2) Projektfertigstellung /Abschluss LPH 8 in den letzten 10 Jahren (nach dem 01.01.2012)
Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet,
wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe Referenz mit öffentlichen Auftraggeber
- Angaben zur Objektgröße
- Angaben zur Höhe der Herstellkosten KGR 200-600
- Angaben zum Leistungsbild
Teilnahmeberechtigt sind Bieter bzw. Bietergemeinschaften aus Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/-in" bzw. in der Bietergemeinschaft ergänzend "Landschaftsarchitekt/in" berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bewertungskriterien für die Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) werden im Abschnitt III.1.10 beschrieben, sowie auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Der Planungswettbewerb nach RPW (Stufe 2) wird gemäß folgender Kriterien bewertet:
- Wirtschaftlichkeit
- Städtebauliche Einfügung und Landschaftsplanerische Integration
- Architektur
- Funktionalität
- Umweltverträglichkeit
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien der Stufe 2 (Wettbewerb) ist der Auslobung zu entnehmen.
Die Bewertungskriterien für die Stufe 3 (Verhandlungsverfahren) werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 60 %
2. Bieterpräsentation: 15 %
3. Honorarangebot: 25 %
Von der Wettbewerbssumme sollen 168.750 € (netto) für 3 Preise vergeben werden:
1.Preis: 84.375,00 € netto
2.Preis: 50.625,00 € netto
3.Preis: 33.750,00 € netto
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme der Preisträger vorzunehmen.
Alle Preisträger des Realisierungswettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert.
Alle 12 Teilnehmer der Stufe 2 (Planungswettbewerb) erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000,00 €.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Es werden alle Bewerberanfragen, die bis einschließlich 15.12.2022 eingehen, beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich bis zum Ende des
Teilnahmewettbewerbes stetig über die Bewerberfragen und zugehörige Antworten zu informieren.
Voraussichtlicher Versand der Auslobung:
vgl. Pkt. IV.2.3
Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bietern nachzufordern. Der Bewerber kann hierauf jedoch nicht vertrauen.
Auswahl der Büros:
In einem Auswahlverfahren (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe hierzu Ziffer III.1.10) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer von zwölf, entscheidet das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Abgabe der Honorangebote:
In Stufe 2 ist ein Honorarangebot abzugeben, dass sich in einem verschlossenen Umschlag befindet, der frühestens zu Beginn der Stufe 3 geöffnet wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.