Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr Schuljahr 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2022-21 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr Schuljahr 2023/2024
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Die Ausschreibung erfolgt in 20 Gebietslosen. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe für ein, mehrere oder alle Lose. Eine Beschränkung bei der Zuschlagserteilung wird nicht vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Braunschweig.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse).
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Hannover.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost).
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 6
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West).
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 7
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 10
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 11
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 12
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 12 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Peine aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 13
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 13 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 14
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 14 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Gemeinde Schladen-Werla.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 15
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 15 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Schöppenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 16
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 16 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr von Haltepunkten in Fümmelse nach Adersheim und Leinde.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 17
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 17 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung im Bereich Salzdahlum.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 18
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 18 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Asse.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 19
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 19 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Förderschulen im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Los 20
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 20 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr vom Schulstandort Cramme nach Adersheim und Leinde.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung 124_LD bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt.
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
-Drei Referenznachweise für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Unternehmensdatenblatt
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung im Rahmen der Sanktions-VO gegen Russland
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
-Gewerbeanmeldung oder -erlaubnis, Eintragung ins Vereinsregister oder Vergleichbares
-Urkalkulation
- Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- aktuelle Liste über den einzusetzenden Fuhrpark und das einzusetzende Fahrpersonal
- Kopien der Führerscheine des einzusetzenden Fahrpersonals
- erweiterte Führungszeugnisse - nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns - des einzusetzenden Fahrpersonals
Einige der genannten Nachweise sind direkt mit dem Angebot, andere erst zu einem späteren Zeitpunkt auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber zu erbringen. Näheres ist der Übersicht der zu erbringenden Nachweise und Erklärungen zu entnehmen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.