Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung zur Unterstützung von Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen Handlungshilfe 5.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 367-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund-bahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung zur Unterstützung von Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen Handlungshilfe 5.0

Referenznummer der Bekanntmachung: 367-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf Grundlage von Erlassen hat die heutige Unfallversicherung Bund und Bahn – UVB im Jahr 1997 eine Fachanwendung „Handlungshilfe“ entwickelt und den ihrer Zuständigkeit unterliegenden Institutionen zur Verfügung gestellt. Aktuelle Version ist die Handlungshilfe 4.0.2976. Diese muss nun überarbeitet werden. Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer individuell zu entwickelnden Fachapplikation Handlungshilfe 5.0. Mit dieser Software sollen die Betriebe und Einrichtungen ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vollumfänglich planen, umsetzen und steuern können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wilhelmshaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die UVB und die beteiligten Unfallkassen der Länder sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT) für Verwaltungen und Betriebe sowie Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn bzw. der Landes- und Kommunalverwaltung. Sie unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen bei der Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im Bereich der Prävention zu beraten und zu unterstützen.

Auf Grundlage von Erlassen hat die heutige Unfallversicherung Bund und Bahn – UVB im Jahr 1997 die in Rede stehende Anwendung „Handlungshilfe“ entwickelt und den ihrer Zuständigkeit unterliegenden Institutionen zur Verfügung gestellt. Die weiteren Projektparteien stellen diese Handlungshilfe ebenfalls ihren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung. Aktuelle Version ist die Handlungshilfe 4.0.2976. Diese muss nun überarbeitet werden.

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer individuell zu entwickelnden Fachapplikation Handlungshilfe 5.0. Mit dieser Software sollen die Betriebe und Einrichtungen ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vollumfänglich planen, umsetzen und steuern können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Allgemeine und technische Leistungsmerkmale / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Zusätzliche Progammierarbeiten

- Verlängerung der Softwarepflege und Wartung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-453629
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Individuelle Entwicklung einer Fachanwendung zur Unterstützung von Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen Handlungshilfe 5.0

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:

• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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