Miete von Produktionsdruckern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Produktionsdruckern
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Miete von hochfrequentierten Tintenstrahl-Produktionsdruckern inklusive eines All-in-Services für die niedersächsische Justiz.
38100 Braunschweig, 30175 Hannover, 26135 Oldenburg, 49074 Osnabrück, 29221 Celle
Gegenstand der Beschaffung ist die Anmietung von 9 Tintenstrahl-Produktionsdruckern inkl. eines All-in-Service des Herstellers RISO
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es sind 9 Stück hochfrequente Tintenstrahl-Produktionsdrucker für 36 Monate inkl. All-in Service zu mieten.
Unter Berücksichtigung von Feinstaubemissionen bei Laserdruckern und der §§ 3 ff. Arbeitsschutzgesetz ist die Ausstattung mit Laserdruckern für den hier vorgesehenen ZDD-Druck für die niedersächsische Justiz nicht geeignet. Im Rahmen des Leitungsbestimmungsrechts wurde sich daher gegen die Ausschreibung von Laser-Produktionsdrucker und für die Ausschreibung von Tintenstrahl-Produktionsdruckern entschieden.
Die maximal zur Verfügung stehenden Stellflächen (Länge × Breite) in den Gebäuden an den jeweiligen Einsatzorten beschränkt die Maße der zu beschaffenden Produktionsdrucker.
Aufgrund der Gegebenheiten der Gebäude ist ein Maximalgewicht von unter 400 kg sowie eine maximale Leistungsaufnahme von unter 1500 W als Beschränkung zugrunde gelegt.
Die begründeten Einschränkungen des Leistungsgegenstandes werden nur durch den RISO ComColor 7430 Tintenstrahl-Produktionsdrucker eingehalten. Der benötigte All-in Service kann zudem ausschließlich durch den Hersteller RISO erbracht werden.
Die Auftragsvergabe kann daher nur an die Firma RISO (Deutschland) GmbH aus Hamburg erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RISO (Deutschland) GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 22309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YW7X9DK5A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.