Ex Post: Aero-elektromagnetische Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-07/00100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbeg.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geozentrum-hannover.de/gzh/DE/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ex Post: Aero-elektromagnetische Vermessung
Aero-elektromagnetische Vermessung in der Nähe der Stadt Lüneburg, Niedersachsen incl. Processing und Inversion
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Die Befliegung findet statt westlich und östlich des Stadtgebietes von Lüneburg
Aero-elektromagnetische Vermessung in der Nähe der Stadt Lüneburg, Niedersachsen incl. Processing und Inversion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Befliegung Lüneburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pisa
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 56010
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.em-ergo.it
Datenakquisition
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZDNVV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (im Folgenden: LBEG), vertreten durch den Präsidenten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem LBEG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG.