LK - Projektsteuerung für den Neubau Schulzentrum Emmerthal (Maßnahmen-Nr. 117_1-176) Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2022-0049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
LK - Projektsteuerung für den Neubau Schulzentrum Emmerthal (Maßnahmen-Nr. 117_1-176)
Der Landkreis Hameln-Pyrmont plant den Neubau des Schulzentrums in Emmerthal. Der Neubau wird ein Zusammenschluss der Grundschule und von weiterführenden Schulformen. Der Neubau entsteht auf der Fläche der jetztigen Haupt- und Realschule, daher müssen Interimslösungen entwickelt werden um den Schulbetrieb während der Bauzeit aufrecht erhalten zu können.
Im vorliegenden Vergabeverfahren soll daher ein "Projektsteuerer" beauftragt werden, der das Neubauprojekt als Vertreter des Bauherren steuert und überprüft.
Neue Straße 29, 31860 Emmerthal
Der Landkreis Hameln-Pyrmont plant den Neubau der Grund-, Haupt-, und Realschule. Das bestehende Schulgebäude der Haupt- und Realschule muss abgerissen werden um die Fläche für den Neubau freizugeben. Interimslösungen für die weitere Beschulung der ca. 570 Schüler müssen gefunden und errichtet werden. Der Neubau soll als Holzhybrid-Gebäude erstellt werden. Der Vertragsabschluss mit dem Generalplaner steht kurz bevor. Im vorliegenden Vergabeverfahren soll daher ein "Projektsteuerer" beauftragt werden, der die Interimslösungen und den Neubau (ca. 10.800 m2 Brutto Geschossfläche) steuert und überprüft. Der Projektsteuerer soll im Wesentlichen Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild "Projektsteuerung" gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement (Schrift Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft-Standards für Leistungen und Vergütung") der AHO-Fachkommision "Projektsteuerungen/ Projektmanagement Stand März 2020 übernehmen.
Soweit die Anzahl der Teilnahmeanträge, die alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, mehr als fünf beträgt, wählt der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV maximal fünf Bewerber aus, die zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Zur Auswahl dieser Bewerber wertet der Auftraggeber die Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag auf Basis der Auswahlkriterien gemäß Anlage A01 zu Teil A der Vergabeunterlagen aus: Kriterium 1 (Anzahl vergleichbare Referenzen betreffend Bildungsgebäude): Anzahl der vom Bieter mit Formblatt C01 vorgelegten vergleichbaren Referenzen (im Sinne der Definition in Abschnitt C.I.), die ein Bildungsgebäude betreffen. 2 bis 3 = 10 Punkte, 4 bis 5 = 20 Punkte, 6 bis 7 = 30 Punkte Über 7 = 40 Punkte. Kriterium 2 (Anzahl vergleichbare Referenzen betreffend Neubauten mit verschiedenen Nutzungsgruppierungen): Anzahl der vom Bieter mit Formblatt C01 vorgelegten vergleichbaren Referenzen (im Sinne der Definition in Abschnitt C.I.), die Neubauten mit verschiedenen Nutzungsgruppierungen betreffen. 2 bis 3 = 5 Punkte, 4 bis 5 = 10 Punkte, 6 bis 7 = 15 Punkte, Über 7 = 20 Punkte. Kriterium 2 (Berufserfahrung Projektleiter/in): Länge der in Abschnitt D.II. in der zweiten Tabelle angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektleiters/in in Projektsteuerung in Jahren. Bis 5 Jahre = 10 Punkte, Bis 10 Jahre = 20 Punkte, Bis 15 Jahre = 30 Punkte, Über 15 Jahre = 40 Punkte. Kriterium 3 (Berufserfahrung stellv. Projektleiter/in): Länge der in Abschnitt D.II. in der zweiten Tabelle angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen stellv. Projektleiters/in in Projektsteuerung in Jahren. Bis 5 Jahre = 5 Punkte, Bis 10 Jahre = 10 Punkte, Bis 15 Jahre = 15 Punkte, Über 15 Jahre = 20 Punkte. Hinsichtlich der vorgenannten Kriterien 1 und 2 kann eine Referenz doppelt herangezogen werden, d. h. eine im Sinne der Definition in Abschnitt C.I. des Teilnahmeantrags vergleichbare Referenz über den Neubau eines Schulgebäudes kann sowohl im Kriterium 1, als auch im Kriterium 2 berücksichtigt werden. Die in den einzelnen Kriterien erzielten Punktzahlen werden addiert (Gesamtpunktzahl maximal 120). Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden - bei ansonsten nachgewiesener Eignung - zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Liegen nach Bildung der Rangliste mehr als fünf Bewerber punktgleich auf Rang 1, oder liegen hinsichtlich des dritten Platzes zwei oder mehr Bewerber punktgleich, entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um ein komplexes Gesamtsystem unterschiedlicher Leistungen. Die Erreichung der Zielsetzungen des Auftraggebers hängt insbesondere davon ab, dass die einzelnen Teil- Leistungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen mit Erteilung des Zuschlags nicht vollständig, sondern stufenweise wie nachfolgend beschrieben:
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit Leistungsstufe 1 beauftragt (Grundbeauftragung). Diese Leistungsstufe umfasst folgende Teil-Leistungen aus der Gesamtleistung gemäß Abschnitt B.V. der Leistungsbeschreibung: - Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphase Projektvorbereitung entsprechend Ziffer 1.1 der Tabelle unter B.V.1. - Leistungen der Projektleitung entsprechend B.V.2., soweit sie auf die vorgenannten Leistungsphase Projektvorbereitung entfallen. - Vollständige Konzeptplanung entsprechend B.III.3. Die weitere Leistungsstufe 2 umfasst folgende Teil-Leistungen aus der Gesamtleistung gemäß Abschnitt B.III. der Leistungsbeschreibung: - Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen Planung und Ausführungsvorbereitung entsprechend Ziffern 1.2 und 1.3 der Tabelle unter B.III.1. - Leistungen der Projektleitung entsprechend B.III.2., soweit sie auf die vorgenannten Leistungsphasen Planung und Ausführungsvorbereitung entfallen. Die weitere Leistungsstufe 3 umfasst folgende Teil-Leistungen aus der Gesamtleistung gemäß Abschnitt B.III. der Leistungsbeschreibung: - Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen Ausführung und Projektabschluss entsprechend Ziffern 1.4 und 1.5 der Tabelle unter B.III.1. - Leistungen der Projektleitung entsprechend B.III.2., soweit sie auf die vorgenannten Leistungsphasen Ausführung und Projektabschluss entfallen. Die Beauftragung mit den weiteren Leistungsstufen 2 und 3 erfolgt mittels Abruf durch den Auftraggeber unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungsstufe erfolgt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung gegenüber den Vereinbarungen bei Zuschlag ableiten. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtbeauftragung weiterer Stufen sind ausgeschlossen.
Die vorstehende Angabe zur Laufzeit des Vertrags ist als Schätzung zu verstehen. Die angegebene Laufzeit entspricht der aktuellen Planung des Auftraggebers bzgl. der Bauzeit der Gesamtmaßnahme. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe (siehe Angaben zu Optionen in Ziffer II.2.11).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zu Jahresumsatz insgesamt und Jahresumsatzaus Leistungen der Projektsteuerung bzw. Projektleitung für Bauvorhaben in den Jahren 2015-2022.
2) Nachweis (durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung derVersicherung, im Auftragsfall eine Versicherung zu gewähren) einer Berufshaftpflichtversicherung bzgl.Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zu 2): Deckungssummen in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- undVermögensschäden je Schadensfall. Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung mussmindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
1) Eigenerklärung auf Formblatt (Anlage C01 der Vergabeunterlagen) über mit dem Auftragsgegenstandvergleichbare frühere Aufträge.
2) Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zum Personalstand im Jahresdurchschnittin den Jahren 2015-2022 bzgl. Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieuren, Kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
3) Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zu für den Auftragsgegenstandvorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in (Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung imProjektmanagement in Jahren).
Zu 1) Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen nachfolgende Merkmale kumulativ vorliegen:Hochbauvorhaben der öffentlichen Hand mit dem Schwerpunkt Neubau, Baukosten (Summe aus KG 300und 400) mindestens 10 Mio. Euro (netto), Projektsteuerungsleistungen in der Planungs-und Bauphase,Leistungsbeginn frühestens 2015. Es sind mindestens vier in diesem Sinne vergleichbare Referenzenvorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html