Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing im Wege einer Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden im Landkreis Leer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westoverledingen
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.westoverledingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bunde
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-bunde.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hesel
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26835
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hesel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gemeinde Jemgum
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jemgum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer (Ostfriesland)
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leer.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-leer.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moormerland
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moormerland.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rhauderfehn
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26817
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhauderfehn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weener (Ems)
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weener.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing im Wege einer Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden im Landkreis Leer
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden und eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Leer über eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält die wesentlichen Anforderungen an die Einzelleasingverträge sowie an die
Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Mitarbeiter. Die Einzelleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen.
Landkreis Leer (Ostfriesland)
Die Auftraggeber sind verschiedene Gemeinden und kreisangehörige Städte sowie eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Landkreis Leer in Niedersachsen mit insgesamt rund 135.000 Einwohnern. Als kommunale Gebietskörperschaften i.S.d. § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Auftraggeber kommunale Arbeitgeber und gehörn dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. an, sodass die insgesamt rund 1.600 Arbeitnehmer der Auftraggeber dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst („TVöD“) unterfallen. Dieser wurde mit Wirkung zum 1. März 2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 („TV-Fahrradleasing“) ergänzt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Auftraggeber
die Umsetzung des TV-Fahrradleasing, der es ihr ermöglicht, unter Nutzung dieser tarifvertraglichen und steuerrechtlichen Erleichterungen, Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder i. S. d. § 63a StVZO („Fahrräder“) sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Nutzung bereit zu stellen.Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmern einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter der Auftraggeber geschlossen werden können.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.
(1) Einführung der Rahmenvereinbarung in die Verwaltungsstrukturen der Auftraggeber, insbesondere durch Verfügbarkeit eines (stellvertretenden) Projektleiters sowie Schulung der Personalverantwortlichen bei den Auftraggebern;
(2) Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch Betrieb einer Online-Plattform und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die bei den Auftraggebern verantwortlichen Personen, etwa bei Fragen zu Einzelleasingverträgen;
(3) Bereitstellung von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör (z. B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Mitarbeiters aufgrund eines Einzelleasingvertrages zwischen einem Auftraggeber als Leasingnehmer und dem Auftragnehmer als Leasinggeber;
(4) Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern;
(5) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle und Abwicklung des Störfallmanagements sowie
(6) Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den Fahrrädern.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen.Es ist davon auszugehen, das über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung höchstens 1.600 Einzelleasingverträge abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Leasing im Wege einer Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter verschiedener Gemeinden im Landkreis Leer
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html