Laborautomation für das UMG-Labor Referenznummer der Bekanntmachung: L22_078
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umg.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborautomation für das UMG-Labor
Die Universitätsmedizin Göttingen versorgt mit ihren 61 Kliniken, Instituten und Abteilungen rund 65.000 stationäre sowie 225.000 ambulante Patient*innen pro Jahr.
Das Interdisziplinäre UMG-Labor (UMGL) mit angeschlossenem Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ) hält ein breites Spektrum an Laboranalysen vor. Es versorgt als erweitertes Zentrallabor die gesamte Universitätsmedizin Göttingen sowie angeschlossene externe Kliniken, überregionale und internationale Einsender. Alle Bereiche des UMG-Labors sind in die DAkkS-Akkreditierung einbezogen.
Vollautomatisation inkl. Prä- und Postanalytik für die Bereiche Klinische Chemie/ Immunchemie; Hämostaseologie und Infektionsserologie.
Universitätsmedizin Göttingen - UMG-Labor
Der Leistungsumfang von Los 1 umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung,
Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung einer Vollautomatisation mit Analyseautomaten inkl. Lieferung der benötigten
Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien für die Bereiche Klinische Chemie, Immunchemie und Hämostaseologie und Infektionsserologie inkl. Prä- und Postanalytik (Probensortierer, Bulkloader, Zentrifugen, Aliquoter, Cold Storage etc.) über eine Vertragslaufzeit von 84 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate für das UMG-Labor. In diesen Bereichen werden ca. 3,6 Mio. Analysen im Jahr erbracht.
Wird unbefristet fortgesetzt, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird. Wir bitten Sie Ihr Interesse gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden (siehe oben I.3).
Vollautomatisation Hämatologie inkl. Ausstrich- und Färbeautomat sowie digitaler Mikroskopie
Universitätsmedizin Göttingen - UMG-Labor
Der Leistungsumfang von Los 2 umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung, Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung einer Automationslösung für die Hämatologie inkl. Lieferung der benötigten Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien über eine Vertragslaufzeit von 84 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate für das UMG-Labor.
In dem Bereich Hämatologie werden ca. 310.000 Analysen pro Jahr erbracht.
Wird unbefristet fortgesetzt, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird. Wir bitten Sie Ihr Interesse gegenüber dem Auftraggeber innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden (siehe oben I.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung
- Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zur Mitarbeiterentwicklung
- Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Referenzen mit kurzer Projektbeschreibung über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts
- die Referenzaufträge müssen sich auf Aufträgen über vergleichbare Analysesysteme und Reagenzien, die seit mindestens 12 Monaten in mindestens 3 vergleichbaren Laboratorien im Routinebetrieb eingesetzt werden, beziehen
- Der Bieter muss selbst Hersteller von labordiagnostischen Analysengeräte und Reagenzien und/oder regelmäßig Händler solcher Analysegeräte und Reagenzien sein.
- Der Bieter muss eine über eine zertifizierte Serviceorganisation verfügen, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte und das Laborautomationssystem zuverlässig und konstant durchgeführt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse beim Auftraggeber bekunden (siehe oben I.3). Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die
Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§38 Abs. 5 VgV). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/
Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Aufgrund der Veröffentlichung dieser Vorinformation, werden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen-über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland