Drei Kommandowagen (KdoW) Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 37 156_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drei Kommandowagen (KdoW)
Drei Kommandowagen (KdoW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung dient der Beschaffung von drei Kommandowagen gemäß DIN SPEC 14507-5 für die Feuerwehr Braunschweig. Die Fahrzeuge werden im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr als Führungsfahrzeuge (Kommandowagen – KdoW) sowie für den Transport von Mannschaft und persönlicher Ausrüstung (Mannschaftstransportfahrzeug – MTF) eingesetzt werden.
Regeln und Vorschriften
Neben den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung müssen die Fahrzeuge den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellsten Versionen der nachstehenden Regeln und Vorschriften entsprechen:
• DIN SPEC 14507-5
• VDE-Vorschriften
• normative Verweise in den hier aufgeführten Normen
• Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere DGUV-Vorschrift 71-Fahrzeuge)
• Geräuschmaßnahmen EG-Richtlinie 2007/34/EG und Folgevorschriften
• aktueller Stand der StVZO inkl. Anlagen
• EG-Richtlinie „elektromagnetischen Verträglichkeit“ (2004/108/EG) und „Funkentstörung von Kraftfahrzeugen“ für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz (sowie Folge-/Ergänzungsvorschriften in der aktuell gültigen Fassung)
Das Fahrzeug muss vom Auftragnehmer bei allen vorgeschriebenen behördlichen Abnahmen vorgestellt werden. Insbesondere mit Blick auf die Heckwarnmarkierung kann eine Abnahme nach §70 StVZO notwendig sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 2 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung oder Formblatt Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.