Rahmenvereinbarung Bewirtschaftungsvertrag Außenbetrieb LBZ Echem Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.4-2022-00066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bewirtschaftungsvertrag Außenbetrieb LBZ Echem
Rahmenvereinbarung zur Auslagerung landwirtschaftlicher Arbeiten im Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung und der Gärresteausbringung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen des Landwirtschaftlichen Bildungszentrum (LBZ) Echem für 4 Jahre.
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem
Auf Basis der grundlegenden Vorgaben des Landwirtschaftlichen Bildungszentrums (LBZ Echem) zur Betriebsführung (z.B. Fruchtfolge, Sortenwahl, Düngungs- und Pflanzenschutzmanagement) sollen die einzelnen Bewirtschaftungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung im jeweils notwendigen Umfang von einem Dienstleister selbständig ausgeführt werden.
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum verfügt über einen Praxisbetrieb mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 64 ha Ackerland und 130 ha Grünland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Außenbewirtschaftung LBZ Echem
Ort: Scharnebeck
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21379
Land: Deutschland
Ort: Tespe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DN8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.