„Saisonale Beleuchtung: Weihnachtsbeleuchtung“
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 211-606426)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Saisonale Beleuchtung: Weihnachtsbeleuchtung“
Die Stadt Cuxhaven vergibt den Kauf und die Montage/Installation von Weihnachtsbeleuchtung für ihren Innenstadtbereich sowie für ihre Stadtteilzentren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01/12/2022 Ende: 31/01/2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 20/12/2022 Ende: 31/01/2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Optionen: ja Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen der Förderung besteht mit dem Auftragsnehmer eine optionale Vertragsbindung bis maximal 31.08.2025. Für die Jahre 2023/2024 sowie 2024/2025 ist eine optionale Montage (Aufbau 2023 bis 30.11.2023 / Abbau 2024 bis 31.01.2024 sowie Aufbau 2024 bis 30.11.2024 / Abbau bis 31.01.2025 inkl. aller Nebenkosten) der erworbenen Weihnachtsbeleuchtung in den definierten Stadtzentren/Stadtteilzentren vorgesehen.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen der Förderung besteht mit dem Auftragsnehmer eine optionale Vertragsbindung bis maximal 31.08.2025.
Für die Jahre 2024/2025 ist eine optionale Montage (Aufbau 2024 bis 24.11.2024 / Abbau 2025 ab dem 08.01.2025 bis max. 31.01.2025 inkl. aller Nebenkosten) der erworbenen Weihnachtsbeleuchtung in den definierten Stadtzentren/Stadtteilzentren vorgesehen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 22.11.2022.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften,
(6) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 29.11.2022.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften,
(6) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.