Beschaffung eines SAP Premium Engagement Support Vertrags
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte-Ahlten
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines SAP Premium Engagement Support Vertrags
Die Mobil ISC GmbH ist ein gemeinnütziger IT-Dienstleister i. S. d. §§ 30, 85 SGB IV, dessen Aufgabe es ist, die Gesellschafter, die BKK Mobil Oil und die Viactiv Krankenkasse, mit IT-Leistungen so zu versorgen, dass diese in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben nach dem fünften Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB V) wahrzunehmen. Der Digitalisierungsauftrag des Gesetzgebers sieht vor, Versicherten eine aktive Teilhabe an den neuen digitalen Services nach den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) und des Onlinezugangsgesetztes (OZG) anzubieten.Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigen die Gesellschafter der Mobil ISC GmbH Fortentwicklungen der bestehenden Technologien. Gegenstand des Auftrags ist eine Dienstleistung zur Entwicklung und Anwendungsbetreuung auf Basis eines SAP Premium Engagement Support Vertrags (nachfolgend „SAP PE Vertrag“ genannt).
Lehrte
Das von der Gesellschaft verwendete und von der AOK Systems entwickelte Kernbestandssystem oscare® nutzt vollständig Produkte und Lösungen der SAP. Basierend auf der grundsätzlichen infrastrukturellen und softwareorientierten Ausrichtung für SAP Anwendungen setzen die Gesellschafter zusätzlich SAP native Lösungen und individuelle Entwicklungen der SAP ein, um dem Digitalisierungsauftrag des Gesetzgebers Rechnung zu tragen. Dieser sieht vor, Versicherten eine aktive Teilhabe an neuen digitalen Services nach den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) und des Onlinezugangsgesetztes (OZG) anzubieten. Kundenspezifische OZG-Prozesse sind verpflichtend durch die Krankenkassen bereitzustellen. Darüber hinaus sind bestehende digitale Angebote und Leistungen nach Maßgabe des Gesetzgebers stetig weiterzuentwickeln und funktional zu erweitern. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigen die Gesellschafter der Mobil ISC GmbH Fortentwicklungen der bestehenden Technologien. Um die Interoperabilität zwischen Bestandssystem und neuen Technologien sicherzustellen, bedarf es der Erweiterung der IT-Services im Kontext von SAP oscare®. Erforderlich ist eine Fortentwicklung der bestehenden IT - Infrastruktur sowie eingesetzter Softwarelösungen. Insbesondere bedarf es dabei auch der Entwicklung und Konfiguration von SAP - Schnittstellen in Bezug auf einzusetzende hybride IT-Architekturstrukturen.
Die Mobil ISC GmbH benötigt zur Umsetzung des anstehenden gesetzlichen Aufgaben Dienstleistungen der SAP zur Entwicklung und Anwendungsbetreuung auf Basis eines SAP Premium Engagement Support Vertrags (nachfolgend „SAP PE Vertrag“) über erweiterte Supportleistungen, da nur diese Vertragsbeziehung die Fortentwicklung und Anwendungsbetreuung der SAP für die Vergabestelle sicherstellt. Konkret besteht der Bedarf in der Entwicklung und Weiterentwicklung von Integrationsszenarien zwischen den SAP on premise Backendsystemen und auf Kubernetes errichtete Plattformservices sowie in der Weiterentwicklung eines Portals unter Verwendung der SAP Sales- und der SAP Marketing Cloud sowie der SAP Cloud Plattform Integration. Da die Vergabestelle den Betrieb und Teile des Supports selbst erbringt, benötigt sie den direkten Zugriff in die Softwareentwicklung und Supportstruktur des Herstellers SAP.Der Hersteller SAP hat in einer E-Mail bestätigt, dass diese Leistungen ausschließlich durch den Hersteller
selbst erbracht werden. Der SAP PE Vertrag soll auf 2 Jahre befristet geschlossen werden und umfasst dabei ein maximales Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.
Das Datum in der Ziff. V.2.1) bezieht sich auf den Tag, an welchem die Mobil ISC GmbH die Entscheidung
getroffen hat, den Auftrag an die SAP Deutschland SE & Co. KG vergeben zu wollen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag kann nur von einem Unternehmen erbracht werden, da aus technischen Gründen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kein Wettbewerb vorhanden ist. Es liegt eine SAP-Systemlandschaft durch oscare® und SAP-Cloud-Lösungen vor, die fortentwickelt werden muss. Die Fortentwicklung wird zur Sicherstellung des durch den Gesetzgeber formulierten Digitalisierungsauftrag, u.a gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, und damit auch gegenüber den Gesellschaftern der Mobil ISC GmbH zwingend benötigt. Für die Realisierung ist ein direkter Zugriff auf die Softwareentwicklung und Supportstruktur des Herstellers SAP erforderlich, welches ausschließlich SAP selbst anbietet. Somit liegen technische zwingende Gründe vor, die die Direktvergabe an die SAP erfordern. Weiter müssen diese technischen Gründe einen Wettbewerb verhindern. Dafür spricht das besondere Wissen durch die SAP-spezifischen Kenntnisse, die bei der schon vorliegenden Branchenlösung auf Basis von SAP und oscare®, welches als Addon-Lösung ebenfalls vollständig auf SAP basiert, notwendig ist. Zudem ist ein
direkter Zugriff auf die Software erforderlich, um die vorhandenen SAP-Cloud-Lösungen und dessen Integration (weiter) zu entwickeln. Einen direkten Zugriff auf die Software und damit die direkte Entwicklungsmöglichkeit hat ausschließlich SAP. Dies führt dazu, dass andere Unternehmen die Leistung nicht in der Gestalt erbringen können. Nur SAP kann auf die vorhandene Systemlandschaft im Rahmen der Supportleistungen entwickeln und
um Integrationslösungen erweitern auf Basis des SAP PE Vertrags. Aufgrund dessen liegt aus technischen Gründen kein Wettbewerb vor. Eine Alternative oder Ersatzlösung kommt nach dem Sachverhalt nicht in Betracht.
Folglich ist ein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland