regiobus Hannover GmbH - Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Dieselkraftstoff und Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/050
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regiobus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
regiobus Hannover GmbH - Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Dieselkraftstoff und Heizöl
Die regiobus Hannover GmbH ist ein Busunternehmen, das den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in der Region Hannover betreibt. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt a. Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Mit ca. 260 eigenen Bussen und mehr als 700 Mitarbeitern sowie weiteren 130 Fahrzeugen von Subunternehmern ist die regiobus Hannover GmbH für Sie im Umlandverkehr in der Region Hannover unterwegs.
Da die regiobus Hannover GmbH als Busunternehmen auf kurzfristig auftretenden Bedarf bei Dieselkraftstoff, Adblue, Arctic-Dieselkraftstoff (auch "Winterdiesel"), Heizöl für die Zusatzheizungen ihrer Busse und bei Gebäudeheizöl ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie Rahmenvereinbarungen jeweils mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 abschließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Je Los werden mit maximal fünf Rahmenvertragspartnern Rahmenvereinbarungen geschlossen (§ 19 SektVO).
Bei der Durchführung späterer Mini-Wettbewerbe fordert die regiobus Hannover GmbH sämtliche an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebots auf. Dabei teilt sie den Auftragnehmern Art und Umfang (sowie ggf. weitere Vorgaben) für die Angebotsbearbeitung mit. Die Angebote sind auf der Grundlage der Vorgaben der Rahmenvereinbarung zu erstellen. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den Auftragnehmern eine angemessene Frist zur Angebotsabgabe gesetzt. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Durch die Erteilung des Zuschlags auf das Angebot des ausgewählten Auftragnehmers kommt der Einzelvertrag zwischen ihm und der regiobus Hannover GmbH zustande. Die Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen worden ist, können infolgedessen keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelverträgen aus der Vereinbarung ableiten.
Dieselkraftstoff
Geschätzter Verbrauch:
5.000.000 l p. a.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Arctic-Dieselkraftstoff (-29°C)
Geschätzter Verbrauch:
500.000 l p. a.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Heizöl - Bus-Standheizung (-29°C)
Geschätzter Verbrauch:
70.000 l p. a.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Heizöl - Gebäude
Geschätzter Verbrauch:
50.000 l p. a.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Adblue
Geschätzter Verbrauch:
170.000 l p. a.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu vier Mal um je ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von Nachunternehmern beizubringen, derer sich der Bieter zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe).
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Umweltschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J64GG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.