Vermögenseigenschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Region Hannover ab dem 01.01.2023

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3%96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermögenseigenschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Region Hannover ab dem 01.01.2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versicherung für die Abdeckung von Vermögenseigenschäden (Vermögenseigenschadenversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für die Region Hannover und der Jobcenter Region Hannover ab dem 01.01.2023.

Inhalt u.a.: Keine Höchstgrenze für Ersatzleistungen pro Jahr für Vermögensschäden durch fahrlässige Verstöße und Verzicht auf Rückgriff bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen der Vertrauenspersonen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Versicherung für die Abdeckung von Vermögenseigenschäden (Vermögenseigenschadenversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für die Region Hannover

- Laufzeit: 4 Jahre

- Vertragsbeginn: 01.01.2023

- Mitversicherung der rechtlich nicht selbständigen Betriebe und Einrichtungen (auch Jobcenter)

- Pauschalvollversicherung, Deckungssumme: 125.000,-€

- Zusatzteilversicherung für obere Führungsebene und Mitglieder der Gremien, zusätzliche Deckungssumme: 125.000,-€

- Deckungszeitraum: 10 Jahre

- Selbstbehalt pro Schadenfall: 500,-€

- Keine Höchstgrenze für Ersatzleistungen pro Jahr für Schäden durch fahrlässige Verstöße

- Kein Schuldanerkenntnis der Vertrauensperson

- Verzicht auch Rückgriffansprüche bei fahrlässigen Pflichtverletzungen

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Schadensersatzansprüche der Region Hannover gegen Personen der oberen Führungsebene und Mitglieder der Gremien, Deckungssumme: 500.000,-€

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Gesamtwert der Beschaffung zu Abschnitt II.1.7 liegt bei 347.983,68 € netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die ausführliche Markterkundung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen wird. Aufgrund des benötigten Versicherungsumfangs, der Einwohnerzahl der Region Hannover (ca. 600.000 Einwohner) und der geografischen Lage im Bundesgebiet kann der Auftrag objektiv nur von einem Versicherungsunternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden. Mit der GVV VVaG hat lediglich ein Marktanbieter das Interesse geäußert, eine Vermögenseigenschadenversicherung plus (Annex) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu den gewünschten Konditionen (u.a. keine Begrenzung der Versicherungsentschädigungen pro Jahr, Verzicht auf Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln der Vertrauenspersonen) anzubieten. Kein anderes der kontaktierten Versicherungsunternehmen konnte oder wollte die seitens der Region Hannover gewünschten Versicherungskonditionen gewährleisten. Aus der Markterkundung hat sich keinerlei vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ergeben, welche weitere Handlungsoptionen eröffnet.

Aus versicherungstechnischen Gründen liegt im maßgeblichen Versicherungsmarkt somit kein Wettbewerb vor und nur ein Unternehmen kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Auftrag erbringen. Somit liegen versicherungstechnische Gründe vor, welche die Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV rechtfertigen. Folglich kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden,

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gvv-kommunal.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung zu Abschnitt V.2.4 liegt bei 347.983,68 € netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Im Übrigen gelten die Regelungen und Rechtsfolgen des § 135 Abs.1, 2 und 3 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hannover.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022

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