Entsorgung von Sonderabfällen (Rahmenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: 51.30 - 2022-46
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Sonderabfällen (Rahmenvertrag)
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) ist als Institution für Forschung und Lehre verantwortlich. Verbunden mit diesen Aufgaben fallen in den verschiedenen Bereichen der LUH regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, an. Der Transport dieser Sonderabfälle zur Entsorgung unterliegt wie alle Gefahrgüter den besonderen Rechts-vorschriften des internationalen ADR-Abkommens. Die Entsorgungs-dienstleistung für diese Sonderabfälle, bestehend aus Kennzeichnung, Abholung, Transport und Entsorgung inklusive Dokumentation ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Zentrale Betriebseinheit Entsorgung (ZBE) Callinstraße 3 30167 Hannover Eine Besonderheit der LUH ist z.B. die Aufteilung der Institutionen auf verschiedene Standorte. Der Auftragnehmer wird gebeten, bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen, dass verschiedene Sonderabfälle vor Ort in den Liegenschaften gesammelt werden und die dort benötigten Gebinde vor Ort gestellt und abgeholt werden müssen (z.B. ASPs, Boxen für Leuchtstoffröhren, Gitter-boxen, Absaugwagen). Eine Auflistung der verschiedenen Standorte der LUH ist als Anlage Tabelle 3 beigefügt. Da die Standorte in einer Umweltzone liegen, ist der Einsatz von entsprechend zugelassenen ADR-Fahrzeugen ebenfalls Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) ist als Institution für Forschung und Lehre verantwortlich. Verbunden mit diesen Aufgaben fallen in den verschiedenen Bereichen der LUH regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, an. Der Transport dieser Sonderabfälle zur Entsorgung unterliegt wie alle Gefahrgüter den besonderen Rechts-vorschriften des internationalen ADR-Abkommens. Die Entsorgungs-dienstleistung für diese Sonderabfälle, bestehend aus Kennzeichnung, Abholung, Transport und Entsorgung inklusive Dokumentation ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Nachfolgend erfolgt eine detaillierte Aufstellung der Anforder-ungen und Leistungen, die die auftragnehmenden Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer) als Vertragspartner für die Sonder-abfall-entsorgung der LUH erbringen sollen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll am 01.04.2023 beginnen und zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um maximal 2 weitere Jahre in beiderseitigem Einvernehmen zu verlängern.
Die Sonderabfallentsorgungen der LUH werden zentral durch die Zentrale Betriebs-einheit Entsorgung ZBE (Auftraggeber) koordiniert. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die ADR-Gefahrgutklassen 2-6, 8 + 9. Klasse 1-Stoffe (Explosivstoffe) werden nicht angedient, Klasse 7-Stoffe (Radioaktive Stoffe) werden gesondert über das Institut für Radioökologie und Strahlenschutz der LUH entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. In Tabelle 0 sind Festanforderungen an die Entsorgungsunternehmen formuliert, wobei die Kriterien 01 - 05 als Ausschlusskriterien gelten.
Eine Besonderheit der LUH ist z.B. die Aufteilung der Institutionen auf verschiedene Standorte. Der Auftragnehmer wird gebeten, bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen, dass verschiedene Sonderabfälle vor Ort in den Liegenschaften gesammelt werden und die dort benötigten Gebinde vor Ort gestellt und abgeholt werden müssen (z.B. ASPs, Boxen für Leuchtstoffröhren, Gitter-boxen, Absaugwagen). Eine Auflistung der verschiedenen Standorte der LUH ist als Anlage Tabelle 3 beigefügt. Da die Standorte in einer Umweltzone liegen, ist der Einsatz von entsprechend zugelassenen ADR-Fahrzeugen ebenfalls Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
In den beigefügten Tabellen sind zunächst die Abfälle nach den angegebenen Entsorgungsverfahren pro Abfallart dargestellt (AVV-Nummern, s. Tabelle 1). Das Entsorgungsnachweisverfahren wird auf Basis des elektronischen Nachweisverfahrens oder des Sammelentsorgungsnachweises durchgeführt. Die Nachweisverfahren werden seitens des Auftragnehmers unentgeltlich abgewickelt. In der Tabelle 2 sind die Behältermieten für verschiedene Gebindegrößen anzugeben. Die Preise für den kompletten Entsorgungsvorgang sind in Tabelle 1 nach Preis pro t, Logistik (Anfahrt, Arbeitszeit) und Begleitscheingebühr gegliedert und durch Einträge in die entsprech-enden Felder anzugeben. Sollte eine Entsorgungsleistung seitens des Entsorgungs-unter-nehmens nicht angeboten werden, ist dies in dem entsprechenden Feld innerhalb der Tabellen kenntlich zu machen (z.B. nicht zutreffend).
Sollte eine Leistung seitens des Auftragnehmers unentgeltlich angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden (z. B. Sammelbehälter/Verpackungen/Verpackungsmaterialien) ist dies durch den Eintrag [Betrag gelöscht] EUR für die entsprechende Leistung zu dokumentieren. Der Entsorgungstransport muss, außer für Laborchemikalien, nach Anmeldung durch den Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden nachstehende Kriterien angewendet. Mit dem Buchstaben A werden Festanforderungen gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Festanforderung gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (Ausschlusskriterium A). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine prozentuale Gewichtung wie angegeben. Wenn nicht anders angegeben, werden für jedes Bewertungskriterium 0 bis 10 Punkte vergeben, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Das Feld Bieterangaben ist vollständig auszufüllen. Wenn Felder "ja/nein" enthalten, ist hier die Angabe zu vermerken, die angeboten wird.
Es wird Preisstabilität für die Vertragslaufzeit garantiert.
Weitere Serviceleistungen, die nicht explizit abgefragt werden, sind als zusätzliche Serviceleistungen aufzuführen.
Preisangaben sind bitte Brutto anzugeben (inkl. MwSt.).
Eine Verlängerung über die maximal vorgesehen 4 Jahre erfolgt nicht. Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll am 01.04.2023 beginnen und zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um maximal 2 weitere Jahre in beiderseitigem Einvernehmen zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handels- und Berufsregister beizufügen. Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge;
Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht;
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird (Erklärungsvordruck zu § 4 Abs. 1 NTVergG liegt den Anlagen bei)
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen (Ausnahme hiervon bildet die Erklärung zum Mindestentgelt. Hierfür ist der Erklärungsvordruck zu verwenden.)
Sollten Anzahlungen gewünscht bzw. vereinbart werden, so sind diese nur gegen eine für den Auftraggeber kostenlose Bankbürgschaft möglich.
Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu sind dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2026 bzw. Anfang 2027
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHE64XM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland