Sprachkommunikationssystem

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.polizei.niedersachsen.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Sprachkommunikationssystem
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Niedersachsen

NUTS-Code DE9 Niedersachsen

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung, Installation und Implementierung eines (Sprach-)Kommunikationssystems i.S.e. Gesamtsystem für die polizeilichen und kooperativen Leitstellen, sowie den übergeordneten Leitstellenverbund im Land Niedersachsen, einschließlich des erforderlichen Systemservices zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und der Weiterentwicklung des Gesamtsystems.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

51611100 Hardwareinstallation, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48512000 Softwarepaket für die interaktive Sprachausgabe, 72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Die Durchführung des gegenständlichen Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Auftragsbekanntmachung war vorliegend aus technischen Gründen i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c), 1. Alt. VSVgV gerechtfertigt. Das erforderliche Leistungssoll des Auftragsgegenstands ist hier mit besonderen (technischen) Schwierigkeiten verbunden, die einer fachlich komplexen Lösung bedürfen. Insoweit bestehen in Bezug auf den geforderten Leistungsgegenstand hier technische, operative und auch einsatztaktische Besonderheiten, die im Ergebnis nur von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer/Hersteller erfüllt werden können.Hinsichtlich der gesamten Kommunikation der Leitstellen der Polizei Niedersachsens, gerade auch im Verbund bei Übernahme von einer ausgefallenen Leitstelle oder zur Unterstützung einer weiteren Leitstelle, in einer sehr komplexen Umstellungs-, Migrations- und Parallelbetriebsphase ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiter der Leitstellen insoweit beide Kommunikationssysteme (alt und neu) betriebssicher bedienen können. Zudem sind die Kommunikationssysteme kompatibel und interoperabel an das neue Einsatzleitsystem des Landes Niedersachsen, das im Jahr 2019 vollständig neu ausgeschrieben und nun sukzessive ausgerollt und in Betrieb genommen wird, anzubinden.Insoweit ist es zur Sicherstellung der technisch reibungslosen Funktions- und vollen Einsatzfähigkeit der niedersächsischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwingend, dass die Nutzung des neuen Kommunikationssystems ohne Schnittstellenrisiken und ohne Risiken von Fehlfunktionen und Betriebsausfällen gewährleistet ist.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Wirtschaftlichkeits-Quotient Kennzahl - Z gemäß einfach Richtwertmethode gem. UfAB für die Kriterien "Preis" und "Qualität". Gewichtung 100
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
13.2 - 101/2021
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 13.2 - 101/2021 Bezeichnung: Sprachkommunikationssystem
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11.11.2022
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +43 1811500
Internet-Adresse: http://www.frequentis.com

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Präklusionsfrist des § 135 Abs. 2 GWB hin.
§ 135 Abs. 2 GWB lautet:
"(2) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.11.2022

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