Lieferung von zwei Winterdienstfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 10_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Winterdienstfahrzeugen
Beschafft werden zwei unterschiedliche Winterdienstfahrzeuge.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 umfasst die Beschaffung eines Geräteträgers, 4-Rad gelenkt in der 13 Tonnen-Klasse mit einer Außenbreite von 2.100 mm. Das Winterdienstfahrzeug soll im Straßen-Winterdienst eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet weist größere Steigungen, in überwiegend beengten Straßenverhältnissen auf.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 umfasst die Lieferung eines Dreiachs-Winterdienst-LKW mit Anfahrhilfe an der Vorderachse, Liftachse hinten, sowie Hakenliftaufbau und Winterdienstausrüstung.Das nachfolgend beschriebene Winterdienstfahrzeug soll im Straßen-Winterdienst eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet weist größere Steigungen auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.