Lieferung und Zwischenlagerung von Natursteinplatten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-C3-Nstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Zwischenlagerung von Natursteinplatten
Das Klinikum Braunschweig errichtet zurzeit am Standort Salzdahlumer Straße eine neue Zentralklinik. Diese Zentralklinik wird die größte kommunale Klinik Niedersachsens und eine der größten Kliniken Deutschlands.
Als Teil der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen am Standort komplett neu hergerichtet. Die Ausführung des Freianlagenkonzeptes für das Klinikum erfolgt parallel zu den sonstigen Baumaßnahmen sukzessive seit 2019 in Abschnitten. Die formale Umsetzung der einzelnen Freianlagenabschnitte folgt dabei einem abgestimmten Gestaltungsrahmen und soll die gestalterische Qualität und Homogenität für das Gesamtgelände sicherstellen. Als Teil dieses Gestaltungsrahmens spielen die innerhalb der Freianlagen zu verwendenden Natursteinmaterialien für die Herstellung von Wegeflächen, Treppenanlagen und Mauern eine besondere Rolle.
Für die Ausführung der jeweiligen Freianlagenabschnitte soll das erforderliche Natursteinmaterial beschafft und bereitgestellt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen die Lieferung der in den Vergabeunterlagen näher definierten Natursteinplatten. Zum anderen ist Gegenstand der Ausschreibung die Lagerung der Platten bis zum Abruf durch den Auftraggeber.
Die Lieferkomponente hat den Hintergrund, dass auftragsgegenständlich sämtliche Natursteinplatten sind, die in den Jahren 2023 bis 2027 verbaut werden sollen. Das Klinikum hat die Erfahrung gemacht, dass die für Teilbereiche bereits verwendeten Natursteine nicht mehr fristgerecht und im erforderlichen Umfang geliefert werden können, weil sich der Steinbruch in der Ukraine befindet und kriegsbedingt nicht im gewohnten Maße bewirtschaftet werden kann. Da nicht absehbar ist, dass sich die Bedingungen in der Ukraine innerhalb des beschriebenen Zeitraums ändern werden, gleichzeitig aber auch verhindert werden soll, dass krisenbedingt ggfls. mehrere verschiedene Natursteine bezogen und verlegt werden müssen und damit ein homogenes Erscheinungsbild der Außenanlagen verhindert wird, soll die erforderliche Menge an Natursteinen im Rahmen einer Gesamtlieferung bestellt werden.
Der Auftrag sieht daher vor, dass die ausgeschriebenen Natursteine zeitnah nach dem Zuschlag vom Auftragnehmer bestellt und bis zum Abruf durch den Auftraggeber zwischengelagert werden. Der letzte Abruf findet voraussichtlich im November 2026 statt. Die Zwischenlagerung wird gesondert vergütet.
Der konkrete Zeitpunkt des letzten Abrufs kann bei einem Projekt dieser Größenordnung naturgemäß nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Die Vergabeunterlagen enthalten daher Positionen für eine Zwischenlagerung und anschließende Lieferung über den 30.11.2026 hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen . Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
b) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der EU-Verordnung 2022/576 bestehen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Gemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
d) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht und im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam mit dem Auftragnehmer (=Bieter) im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils 700.000,00 € für vergleichbare Leistungen. Dieser Umsatz kann bei Bietergemeinschaften und durch eignungsleihende Nachunternehmer insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Im Fall der Eignungsleihe müssen der Bieter und der vorgesehene Nachunternehmer im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Es erfolgen keine Vorgaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (Teil B) und den Vertragsbedingungen (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.